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royalroy hat diese Frage gestellt
Hallo an alle Mietexperten,

ich wohne seit Mitte 2010 in einer 40 qm Wohnung. Die Kaltmiete beträgt 350 Euro/Monat. Nebenkosten sind mit 100 Euro/Monat angesetzt. Das Haus besteht aus 14 Eigentumswohnungen. 12 Einheiten haben 80 qm, 2 Einheiten haben 40 qm.
Für das erste halbe Jahr habe ich knapp 300 Euro nachgezahlt.
Jetzt habe ich eine Abrechnung für 2011 erhalten, die vorsieht, dass ich 830 Euro nachzahlen soll. Das heißt, die NK belaufen sich auf knapp 50% der Kaltmiete. Ich bin mit dem Verbrauch ziemlich sparsam. Die hohen NK kommen allerdings in erster Linie durch die Umlegung der Betriebskosten nach Wohneinheiten zustande. Eine Umlegung der Kosten nach Wohnfläche würde die NK um mehrere hundert Euro senken. Jedoch ist diese Art der Umlegung vor Ewigkeiten bei einer Eigentümerversammlung beschlossen worden und seitdem wehren sich laut meinem Vermieter einige Wohnungseigentümer im Haus dagegen, diese zu ändern. Mein Vermieter weiß, dass es nicht möglich ist, bei dieser Konstellation mit 100 Euro NK pro Monat auszukommen, das hat er mir so mehr oder weniger selbst gesagt. Allerdings hat er mir das alles vor dem Einzug verschwiegen.
(Er besitzt die Wohnung schon seit über 15 Jahren und seiner Aussage zufolge mussten die Vormieter (zu zweit) regelmäßig weit über tausend Euro jährlich nachzahlen.)
Mein Mietvertrag ist ein Standardvertrag, den mein Vermieter bei Immobilienscout24 ausgedruckt und recht sporadisch ausgefüllt hat. Dort ist nicht geregelt, wie die Betriebskosten auf die einzelnen Parteien umgelegt werden soll.

Kurz und knapp: Muss ich das bezahlen?

Vielen Dank!!!

2 Kommentare zu „Nebenkosten viel zu hoch?! Bei Einzug verschwiegen!”

forsetis Experte! 11.06.2012 19:29

Wenn im Mietvertrag kein besonderer Verteilerschlüssel angegeben ist, dann müssen die Kosten zwingend nach Quadratmetern Wohnfläche berechnet werden. Ausnahmen wären dort, wo Messgeräte den individuellen Verbrauch ermitteln (z.B. Wasser/Heizung). Einzig die Kosten eines Kabelanschlusses wären nach Zahl der Nutzer umzulegen.

Sie sind also Ihrem Vermieter gegenüber nicht zur Zahlung dieser überhöhten Rechnung verpflichtet. Rechnen Sie, kürzen Sie den Betrag und geben Sie Ihrem Vermieter den Rat, diese illegale Methode der Abrechnung bei der nächsten WEG-Versammlung rückgängig zu machen.

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/betriebskostenabrechnung-grundlagen.htm

Butzel 26.06.2012 11:13

Die NK-Vorauszahlung sollte schon korrekt bemessen sein. Wenn hohe Nachzahlungen in der Vergangenheit üblich waren, sollte das nicht verschiegen werden. Könne sonst auch als arglistige Täuschung ausgelegt werden.

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