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jane85 hat diese Frage gestellt
hallo,

wir wohnen seit 2005 in unserer Wohnung, haben auch jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung bekommen, aber nie eine Mahnung.
Kann unser Vermieter jetzt die ausstehenden Kosten verlangen, auch wenn er nicht gemahnt hat?

Bitte um schnelle Antwort.

Danke

1 Kommentar zu „Nebenkosten verjährt?”

Balkonexperte Experte! 06.07.2010 15:30

Da die regelmäige Verjährung 3 Jahre beträgt, kann der Vermieter die Abrechnungen aus 2007 (erhalten 200 8) bis heute auch ohne Mahnung per Mahnbescheid erfolgreich einfordern.

Je nach Höhe der Forderungen, wenn insgesamt mehr als eine Monatsmiete, kann er Ihnen auch fristlos kündigen.

Ein gefährliches Spielchen, das Sie da betreiben!

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