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Hannibal12 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen. wir wohnen in einem 1-familienhaus in der einliegerwohnung. der vermieter wohnt mit im haus über uns und der sohn des vermieters in der ausgebauten dachwohnung. seine freundin übernachtet ca 12 tage im monat bei ihm. alle nebenkosten laufen über einen zähler. nebenkosten werden pro person/haushalt abgerechnet. von 2007-2009 war es so das die ex-freundin vom sohn des vermieters auch an feiertagen und wochenenden aber auch zwischendurch übernachtet hat und die kosten rapide gestiegen sind. das jahr danach nachdem er sich getrennt hatte gingen die kosten runter. jetzt seit der neuen freundin 2011 steigen diese wieder. muss ich mir das als mieter gefallen lassen das ich jetzt die kosten die die freundin verursacht mit bezahlen muss?

1 Kommentar zu „Nebenkosten”

forsetis Experte! 02.06.2013 09:32

Wenn laut Mietvertrag bestimmte Verbrauchskosten nach Personen abgerechnet werden, dann muss sich der Vermieter auch daran halten. Sie können nur darum bitten, das zukünftig nach der Wohnungsgröße in m² abgerechnet wird, so wie es auch im Gesetz steht. Übrigens müssen die Kosten für Heizung und Warmwasser (wenn Zentralaufbereitung) nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Dieses Haus ist auch kein 1-Familienhaus, wenn neben der Einliegerwohnung auch noch das Dachgeschoss ausgebaut ist. Darum gilt hier die Heizkostenverordnung:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heizkostenv/gesamt.pdf

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