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Hallo Zusammen,

ich habe kürzlich die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021 von meinem Vermieter erhalten.

Jetzt schreibt er allerdings, dass er es für die Jahre 2019 (in diesem Jahr hatte er die Wohnung gekauft und war somit mein neuer Vermieter) und 2020 übersehen hat die Grundsteuer in die Nebenkostenabrechnung einfließen zu lassen und möchte diese ebenfalls noch rückwirkend von mir bekommen, zusammen mit der eh schon recht hohen Nachzahlung (inkl. diesmal berücksichtigter Grundsteuer für das Jahr 2021).

Die Frage meinerseits wäre, ob ich für die Jahre 2019 und 2020 die Grundsteuer nachzahlen muss? Für 2021 ist ja klar und auch soweit in Ordnung. Ich meine, hat er ja verschusselt und er schreibt sinngemäß, dass es ihm nach Unterlagen vom Steuerberater aufgefallen ist, dass er eben die Grundsteuer nicht mit berechnet hat. Ist also relativ klar sein eigenes Verschulden und hat dann wohl auch nichts mit einer Nachberechnung der Grundsteuer durch das Finanzamt zu tun haben.

Möchte aber natürlich auch kein Streit vom Zaum brechen, wenn ich da im Unrecht sein sollte.

Beste Grüße,
Thomas

0 Kommentare zu „Nachträgliche Berechnung der Grundsteuer”

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