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rokkoLE hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe meine Wohnung aus finanziellen Gründen gekündigt und meine Vermieterin meinte, dass ich sobald ich einen Nachmieter finde eher raus kann. Das ist auch geschehen. Meine Vermieterin fand jemanden der zum 15. April einziehen würde und nun habe ich bereits eine neue Wohnung bezogen.
Doch jetzt kam die Nachricht von meiner Vermieterin, dass er doch abgesagt hat, 2 Wochen nach Zusage.
Kann sie jetzt trotzdem drauf bestehen, dass ich weiterhin meine alte Wohnung bezahlen muss?

3 Kommentare zu „Nachmieter tritt zurück, was nun?”

rokkoLE 14.04.2012 16:34

Ich bin dankbar für jede Hilfe!

Berthelstal Experte! 14.04.2012 19:02

Ja !
Sie zahlen bis zur Beendigung Ihres Mietvertrages.

Chakameh 18.04.2012 21:04

Ich meine, Sie sollten Ihrer ehemaligen Vermieterin schriftlich und freundlich erklären, daß Sie es sich nicht leisten könnten, für 2 Wohnungen zu bezahlen. Sie seien sich einig gewesen, vorzeitig ausziehen zu dürfen, wenn ein Nachmieter für Sie gefunden sei und Sie wären daraufhin in eine neu gemietete Wohnung gezogen, nachdem sie ihn selber gefunden hatte. An irgendwelche Vorbehalte, daß sich das Mietverhältnis fortsetzen würde, falls der neue Mieter nicht zu seinen Absichten stünde, sei nicht gedacht worden. Hätten solche Vorbehalte bestanden, würden Sie selber weiter nach einem sicheren Nachmieter gesucht und die neue, billigere Wohnung keinesfalls gemietet haben. Davon, daß es sich hinsichtlich der Neuvermietung lediglich um eine unverbindliche Absicht eines Interessenten gehandelt habe, sei niemals die Rede gewesen. Ihnen sei die Nachvermietung so dargestellt worden, daß an ihrem Zustandekommen keine Zweifel bestanden hätten.
Nur, sofern ich die Sachlage so den Tatsachen entsprechend richtig verstanden habe, würde ich so an Ihre frühere Vermieterin herantreten. Daß würde ich in jedem Fall tun, obwohl jeder Mietvertrag eine schriftliche Kündigung vorsieht und normalerweise diese beziehungsweise ein Aufhebungsvertrag erforderlich sein wird. Vielleicht läßt sie sich aber von dem Vortrag, wie ich ihn darzustellen versucht habe, überzeugen, so daß sie von ihren Forderungen abläßt.
Ansonsten hat vermutlich Berthelstal recht: bis zur Beendigung des Mietvertrags muß bezahlt werden und beendet wird er durch eine schriftliche Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag.

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