Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
muckel41 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

habe heute eine Stromkostennachforderung von 120,00 Euro von meinem ehemaligen Vermieter bekommen.
Zur Erklärung: wir sind zum 30.09.2008 aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Unsere Nebenkostenabrechnung haben wir im Mai 2009 erhalten und auch beglichen. In diesem Jahr ist dem Vermieter aufgefallen, dass der Strom im Keller (dort standen Waschmaschine und der Trockner) über den Zähler des im Erdgeschoß befindlichen Lager eines Getränkemarktes gelaufen ist. Der Mieter dieses Lagerraumes ist verständlicherweise nicht bereit, die Nachforderung des Stromes zu zahlen, da im Lager fast gar kein Strom verbraucht wird.
Der Vermieter hat nun den Stromverbrauch auf die Mietparteien umgelegt und wir sollen 120,00 Euro für das Jahr 2008 nachzahlen. Er behauptet, er könne diese Kosten 2 Jahre lang nachfordern.
Ist er im Recht? Ich bin der Meinung hier gilt auch die einjahres Frist, in unserem Fall sind wir 2008 ausgezogen und er kann von uns nur eine Nachzahlung bis 31.12.2009 geltend machen.

Für eine Antwort bin ich dankbar.

muckel

2 Kommentare zu „Nachforderung”

muckel41 17.03.2010 18:04

Habe die Nachforderung noch einmal genauer unter die Lupe genommen, es handelt sich dabei um eine Nachforderung von Strom für die Heizung und die Hausflurbeleuchtung.

Berthelstal Experte! 17.03.2010 20:13

Sie haben Recht. Die Forderung ist verjährt.
Wenn der Vermieter meint, er hat Recht soll er zum Gericht gehen und die Forderung bei Ihnen eintreiben.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.