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Patricia88 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne in einer WG. Bevor wir unseren Mietvertrag zugeschickt bekommen haben, mussten wir so ein Standardformular ausfüllen. Da konnte man unter anderem angeben ob man eine Garage haben möchte, die dann 35 Euro pro Monat kostet. Meine WG und ich haben uns dann entschieden, dass ich die Garage bekomme, und deshalb habe ich angegeben, dass ich eine Garage dazunehme. Daraufhin hat unser Vermieter wohl vergessen, die Garage mit in dem Mietvertrag mit aufzunehmen. Das war vor knapp einem Jahr. Ich habe mich zwar am Anfang gewundert, dass die 35 Euro nicht mit der Miete eingezogen wurden, habe mir aber keine weiteren Gedanken dazu gemacht. Jetzt hat vor kurzem unser Vermieter angerufen und möchte einen Mietvertrag 1 Jahr rückwirkend ausstellen. Zusatzinfo: Ein Schlüssel für die Garage wurde mir aber übergeben.

Meine Frage: muss ich jetzt das gesamte letzte Jahr nachbezahlen? Weil irgendwie seh ich nicht ein, nur wenn die das verschludern, dass ich das dann nachzahlen muss. Was meint ihr? Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

Danke schonmal im Voraus, Patricia

3 Kommentare zu „Muss ich nachzahlen?”

edy Experte! 27.02.2011 02:15

Hallo Patricia88,
hast du denn die Garage in irgend welcher
Form genutzt?

lg
edy

Balkonexperte Experte! 27.02.2011 09:00

Wenn Sie die Garage, zu der Sie ja den Schlüssel haben, genutzt haben, müssen Sie auch die Miete bezahlen. Auch rückwirkend.

Bedenken Sie bitte, Mieten sind Bringeschulden. Sie hätten sich also schon vor ca. einem Jahr regen müssen.

Berthelstal Experte! 27.02.2011 09:08

@Balkonexperte:
Genau so ist es.
Der Fragesteller sollte mal besser mal bei sich fragen, warum er ohne einen entsprechenden Vertrag die Garage genutzt hat und das noch ohnen zu bezahlen.
Da fällt mir doch gleich wieder Müntefehring's Heuschrecke ein.

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