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Susanne
Nach BGB soll die Monatsmiete bis zum 3. Werktag des Monats beim VM eingegangen sein.
Würde trotzdem schriftlich kündigen, egal, was sie sagt, es gelten die gesetzlichen 3 Monate.
Oder probier folgendes aus, wenn Du es ernst meinst: Zahl nur die halbe Miete und sage, Du würdest zum 15. ausziehen. Wirst ja sehen, wie sie reagiert.