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Corvus hat diese Frage gestellt
Ich hab vor knapp 15 Jahren die Heizung wechseln lassen von Kohle auf Gas, von mir bezahlt und durch staatliche Zuschüsse mitfinanziert, also keinen Pfenig(damals waren noch DM Zeiten) vom Vermieter, aber dennoch natürlich vom damaligen Wohnungseigentümer genehmigt. Seitdem hat sich der Wohnungseigentümer gewechselt. Ich habe nun vor auszuziehen. Nun verlangt der neue Vermieter, dass ich die Gasheizung in einwandfreiem Zustand hinterlasse, nur habe ich keine Lust es auf meine Kosten reparieren zu lassen. Der Vermieter verwies dabei auf eine Klausel im Mietvertrag, wonach alle Ein-/Umbauten während der Vertragslaufzeit instand zu setzen sind. Reicht es, da einfach mein Wegnahmerecht gültig zu machen, die Gasheizung abzumontieren, die Reperatur zu verweigern? Ist seine Forderung einfach nur dreist oder habe ich irgendwelche Gesetzeslücken übersehen? Achja, da der Vermieter so sehr überzeugt von seiner Position ist, ist es ihm auch nicht in den Kopf gekommen mir eine eventuelle Entschädigung zu leisten, um mein Wegnahmerecht abzuwenden. Mir wäre es Wurscht, wenn er den Kohlekessel wie im Ausgangzustand zu Vertragsbeginn vor 15 Jahren haben wollte, aber aus seinen Schreiben geht deutlich hervor, dass er nur an der Gasheizung interessiert ist. Also brauch ich nur mein Wegnahmerecht gültig machen oder noch was?

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