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Kedde hat diese Frage gestellt
Guten Morgen!
Ich wohne nun seit bald einem Jahr alleine in meiner 2 Z. Wohnung.

Seit ungefähr 3 Monaten wird das Dach saniert, was zur Folge hatte, dass bei mir Wasser durch die Decke lief.
Nun habe ich einen Wasserschaden, den ich meiner Verwaltung schon vor langer Zeit (ca. 2 Mnt) gemeldet habe. Bis jetzt wurde noch nichts daran gemcaht.

Die Sanierungsarbeiten sind unglaublich laut. Ich brauche mir morgens keinen Wecker stellen, denn um 7 Uhr beginnen die mit bohren und hammern.
Diese Woche war ich zwei Tage krank. Das war der pure Horror! Ich konnte den ganzen Tag kein Auge zumachen!
Dazu kommt noch, dass ich die ganzen Styroporabfälle (diese gemeinen weissen Klebefusel) in meiner Wohnung hatte, weil ich das Fenster offen liess als es so heiss war.

So, das ist die Situation.

Nun meine Frage, kann ich durch diese Lärmbelästigung und durch den Wasserschaden eine Mietreduktion verlangen?

Danke für eure Antworten und Grüsse

Kedde

1 Kommentar zu „Mietreduktion?”

smile30625 Experte! 03.09.2009 11:32

Hallo,

sowohl wegen des Wasserschadens als auch wegen des Sanierungslärms ist eine Mietminderung möglich.

Die Höhe ist stark einzelfallabhängig. Am besten, Sie googeln mal nach einschlägigen Mietminderungstabellen und suchen nach einem Fall, der Ihrem am nächsten kommt.

Berechnungsgrundlage für die Minderung ist die Warmmiete.

Die Mietminderung teilen Sie der Verwaltung dann per Einwurfseinschreiben mit und mindern ab dem darauf folgenden Monat.

Viele Grüße
smile

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