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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Wir haben folgendes Problem und hoffen, das wir hier etwas Klarheit bekommen.
Wir haben letztes Jahr unseren Vermieter darüber informiert, das wir nasse Außenwände haben. Dadurch Schimmel in den Räumen und auch Klopfkäfer in den Wänden. Die kleinen Käfer haben im Frühjahr Paarungszeit und klopfen dann wie die Wilden, vor allem nachts. Somit kriegen wir nachts nicht gerade viel Schlaf, obwohl wir es brauchen, denn wir sind beide berufstätig.
Kurz darauf wurde festgestellt, das die nassen Wände nicht durch unser Verschulden kommt. Im Sommer wurden die Wände dann von außen neu verfugt und versiegelt. Gegen die bestehende Feuchtigkeit wurde nichts unternommen. Laut unser Vermieterin trocknen die Wände im Sommer von alleine aus und für den bestehenden Schimmel können wir uns ja einen Schimmelentferner kaufen.
Nun ist ein Jahr vergangen und der Schimmel ist natürlich immernoch da und wie wir jetzt wissen, die Feuchtigkeit wohl auch noch. Denn die Klopfkäfer fangen jetzt wieder an zu klopfen und laut Internet können sie nur in feuchten Wänden leben.
Meine Frage: Können wir die Miete mindern, wegen der nächtlichen Störungen der Käfer, wegen dem Schimmel und der nassen Wände? Um wieviel Prozent? Und muß eine gewisse Frist eingehalten werden, nachdem wir den Vermieter in Kenntnis gesetzt haben?

Wir wären sehr dankbar für schnelle Antworten!
Stichwörter: möglich + wieviel + mietminderung

1 Kommentar zu „Mietminderung möglich? Wieviel?”

FischkoppStuttgart Experte!

1. Eure Vermieterin steckt nicht gerne Geld in Ihre Wohnung.

. Im Sommer wurden die Wände dann von außen neu verfugt und versiegelt. Gegen die bestehende Feuchtigkeit wurde nichts unternommen. Laut unser Vermieterin trocknen die Wände im Sommer von alleine aus und für den bestehenden Schimmel können wir uns ja einen Schimmelentferner kaufen. [/quote:be365]

Ja ne ist klar.

Daraus schliesse ich, sie wird euch auch diesmal mit Missachtung strafen, denn ihr lebt ja schon ein Jahr damit, also seit ihr es ja gewohnt.


Mietminderung

Amelie G., Schwalbach a. T.: Welche Rechte hat der Mieter bei Schimmelbefall der Wohnung? Selbst möchte ich keine Handwerker bestellen.

Dietmar Wall: Feuchtigkeits- und Schimmelpilzbildung, die nicht auf falschem Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters beruhen, stellen einen Wohnungsmangel dar, der vom Vermieter zu beseitigen ist und der bei Erheblichkeit bis zur Beseitigung grundsätzlich eine Mietminderung rechtfertigt. Unter Umständen kommen auch ein Zurückbehaltungsrecht und Schadensersatzansprüche in Betracht. Gravierende Feuchtigkeits- und Schimmelpilzbildung können ferner ein Recht zur fristlosen Kündigung geben.[/quote:be365]

Ich würd mal pauschal den Hammer Rausholen und die NETTOMIETE um 50% kürzen. Der VM soll sich vernünftig um die Probleme Kümmern..

Macht euch aber schon mal pauschal auf einen Besuch bei Gericht gefast.
Geht ein MIeter dem VM ans Geld werden die ungehalten bis fies!

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