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Blackyy hat diese Frage gestellt
Hallo,

ist bei folgendem Sachverhalt eine Mietminderung gerechtfertigt.

Ein Neubau wird das erste Mal verputzt. An sich ist dies kein Grund für eine Minderung, aber
1. Es ist ein seit Anfang 02 bezogener Neubau. Bei Einzug wurde gesagt, dass er Mitte 02 verputzt wird. Anstatt dessen wurde es Mitte 03,
2. Die Bauarbeiten fingen 03 ohne vorheriger Information durch den Vermieter an; es wurde keine Dauer der Arbeiten genannt,
3. Seit Einzug 02 wurden keine neuen Informationen zu dem Zeitraum der Arbeiten genannt,
4. Die Arbeiten fingen 1 Tag nach Beginn einer beruflichen Fortbildung an, für welche der Arbeitnehmer von der Arbeit ohne Lohnfortzahlung freigestellt wird und ganztägig zu Hause lernt. Ein anderer Ort zum Lernen steht kurzfristig nicht zur Verfügung. Der Zeitpunkt der Fortbildung und der unbezahlten Freistellung stand bereits vor Einzug 02 fest. In 01 war der Zeitpunkt mit dem Arbeitgeber vereinbart wurden. Wegen dem Lernen ist der Lärm besonders beeinträchtigent.

Durch die Bauarbeiten kommen die üblichen Folgen wie keine Benutzung des Balkons, Lärm, zugeklebte Fenster, Dreck usw.

Was denkt ihr?

Viele Grüße

5 Kommentare zu „Mietminderung bei erstmaligen Verputzen ”

forsetis Experte! 25.07.2019 14:05

""Was denkt ihr? ""

Kinderkram

Blackyy 25.07.2019 16:05

Mir geht es nicht um die Relevanz oder die Tragweite, sondern nur darum, ob es möglich oder nicht möglich ist.

forsetis Experte! 25.07.2019 17:28

Schon mal geschaut, welches Jahr wir jetzt haben. Darum habe ich Kinderkram geschrieben und muss mich korrigieren, es müsste Kindergartenkram heißen.

Blackyy 25.07.2019 19:24

Ich habe meine Frage allgemein formuliert. Es handelt sich um einen aktuellen Fall, der für mich mehr ideelle als materielle Bedeutung hat. Die Angaben 01 bis 03 stehen nicht für 2001 bis 2003. Dadurch sollte der Sachverhalt wie in einer Aufgabe einfacher dargestellt und auf das wesentlich konzentriert werden.

Kasimo Profi 25.07.2019 21:36

Um der Lösung dieser "Hausaufgabe" näher zu kommen, empfehle ich, mal §536b BGB zu lesen.

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