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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

dass Mietkürzungen als Mieter einer Wohnung wegen Bauarbeiten und den daraus resultierenden Belästigungen möglich sind, weiß ich.
Nur, wie sieht es mit Mietkürzungen bei einem Gewerbeobjekt (z.B. Arztpraxis) aus? Habe ich auch da die Möglichkeit, bei Bauarbeiten in der Nachbarpraxis die Miete zu kürzen? Als Trennwand ist nur eine Leichtbauwand vorhanden, durch die man jedes Wort und erst recht Bohrhämmer und Sägen hört.
Wenn die Kürzung möglich ist: In welcher Höhe der Warm – oder/und Kaltmiete?
Wie kriege ich heraus, oder die Schallschutzbestimmungen eingehalten werden/wurden?

1 Kommentar zu „Mietkürzungen bei Gewerbeobjekt (z.B. Arztpraxis) zulässig??”

tenant61 Experte!

. vorsicht! einen minderungsanspruch hast du wohl schon. aber bei bewerbeobjekten hast du keinerlei kündigungsschutz, wenn dem vermieter irgendwann deine nase nicht mehr passt. deswegen wär ich da zurückhaltend.

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