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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe 2001 meine Wohnung bezogen und damals versäumt meine Kaution zu zahlen.
Nun ist bisher nie was vom Vermieter(Genossenschaft), schriftlich oder mündlich.
Jetzt kam ende letzten Jahres meine Betriebskostenabrechnung und hatte eine Gutschrift von knapp 200eus die der Vermieter einbehält, weil bemerkt wurde das ich keine Kaution zahlte.
Kann er die Gutschrift einbehalten, b.z.w. hat der Vermieter überhaupt noch Anspruch auf Kaution nach fast 5Jahren?
Denn eigenartig ist, das keine Mahnung oder sonstiges kommt, obwohl es bekannt ist.
kennt sich da jemand aus?

mfg Daniel
Stichwörter: versäumt + zahlen + mietkaution

6 Kommentare zu „Mietkaution versäumt zu zahlen!”

fin Experte!

Es kommt darauf an, wofür der Vermieter das Guthaben einbehalten will. Waren nach Ihrem Auzug Mängel vorhanden, die Sie beheben sollten und nicht gemacht haben? Und hatte der Vermieter Sie darauf bei Auszug aufmerksam gemacht?
Sie haben das Recht Einsicht in die Rechnung zu nehmen, da der Vermieter scheinbar etwas beheben musste. Kann er keine Rechnung vorlegen und haben Sie keine Mängel hinterlassen, dann steht ihm dieses Geld nicht zu, und er muss es Ihnen auszahlen. Also bitte Vermieter kontaktieren und fragen wofür diese 200 EU sein sollen.
Wenn keine Mängel vorhanden waren, so wäre eine nachträgliche Forderung der Kaution eine Bereicherung des Vermieters.

Batze

ich wohne ja noch in der wohnung und ziehe auch nicht aus.
habe damals nur die kaution nicht gezahlt.

Susanne Experte!

Natürlich hat er noch Anspruch auf die Kaution, die ist immer noch zu zahlen!

Batze

und warum macht er nix? das ist meine frage!

fin Experte!

Er macht ja nun etwas, nur nicht ganz richtig. Hat er Sie denn noch nie aufgefordert die Kaution zu zahlen? Mit seiner Handlung das Guthaben einzubehalten als Kautionsteil(und das muss er Ihnen ja mitgeteilt haben, sonst wüßten Sie es ja nicht) hat er signalisiert, dass er die Kaution noch immer möchte. Er vermutet daher wohl, dass Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen diese zu zahlen oder nicht wollen. Um weiteren Ärger zu vermeiden sollten Sie den Rest der Kaution zahlen.

Susanne Experte!

Na das war mal wieder eine total "finnische" Argumentation.

Der Vermieter muss nichts machen, Du musst zahlen!
Denn: vertraglich bist Du verpflichtet zur Zahlung der Kaution, die Fälligkeit der Gesamtkaution ist der 3. Mietmonat. Der Vermieter muss deshalb nicht mahnen oder irgendwas machen? Was willst Du eigentlich? auf Knien angebettelt werden?

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