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BruderYakob hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

Meine Familie und ich haben folgendes Problem!
Wir Wohnen in einer 65 m2 3 Zimmerwohnung + 1 Hobbyraum 30m2 + Garage ( Die Garage ist die einzige im ganzen Haus alle anderen haben nur Parkplätze hinter dem Haus)
Wir Wohnen jetzt nun schon mehr als 20 Jahre in einem 16 Parteien Miethaus und hatten bisher nie eine Mieterhöhung bekommen( bis jetzt alles OK).
Man muss sagen das nichts an dem Haus gemacht wird d.h. nur das nötigste wie z.B. wenn es mal ein Wasserrohrbruch gibt oder ähnliches!
Jetzt haben wir einen Brief bekommen mit der Bitte statt 383 €uro/ 500€uro zu zahlen mit der Begründung das das Dach und anderes repariert werden muss, allerdings haben nur wir als einzige eine Erhöhung der Miete vorgeschlagen bekommen keiner der anderen Mieter. Wir zahlen immer Pünktlich unsere Miete (1 mal in über 20 Jahren hatten wir es übersehen und sofort als wir darauf hingewiesen wurden unsere Schulden beim Vermieter beglichen) . Wir Renovieren als einzige (obwohl wir jeden Tag 12 Std. Arbeiten, weil wir alle Selbstständig sind) in einem Haus voller Harz 4 Empfänger und Frührentner jedes Jahr die Wohnung streichen die Fensterrahmen und stellen keinerlei Ansprüche gegen den Vermieter wenn etwas Kaputt geht, das wir in Eigeninitiative reparieren können um die niedrigen Mietkosten nicht zu erhöhen.
In der Wohnung und im Hobbyraum wurden von uns statt PVC (der früher verlegt war) Laminat und Granitfließen gelegt.
Meine Frage:
Kann man einem Mieter als einziges im Haus mit 16 Parteien eine Mieterhöhung erteilen?
Sollte man nicht für solche Fälle Rücklagen bilden, ist das überhaupt ein Grund zur Mieterhöhung?
Was ist eure Meinung zu diesem Fall ist doch äußerst Merkwürdig!
Wie sollte man sich verhalten?

Bitte helft mir ich weiß nicht wie wir den Vermieter verärgert haben könnten.

Beste Grüße

Stephan

3 Kommentare zu „Mieterhöung von 30% wegen Dach renovieren”

Berthelstal Experte! 03.07.2010 07:15

Reparaturmaßnahmen am Haus sind ausschließlich Sache des Eigentümers. Höchsten bei einer Modernisierung wäre eine Anpassung nach oben vorzunehmen. Für eine Dachreparatur ist das ausgeschlossen.

edy Experte! 03.07.2010 09:08

Hallo Stephan,
Interessante Variante des VM.
Eine Mieterhöhung wäre möglich, wenn an der Mietsache eine Modernisierung durchgeführt worden wäre. Das ist hier nicht der Fall.
Hier soll die Miete zuerst erhöht werden und dann wird evtl. modernisiert/repariert.
Würde mal mit dem VM reden.

lg
edy


Balkonexperte Experte! 03.07.2010 11:34

Wenn der VM die Miete an den Mietspiegel, oder an vergleichbare Wohnugen anpassen würde, wie sähe denn das aus?

Nach 20 Jahren Mietzeit keine Mieterhöhung, das wundert mich mehr als alles andere.

Mieterhöhung wegen nötiger Reparaturen sind natürlich ausgeschlossen.

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