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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ich habe folgende Frage:

Vor ca. zwei Jahren bin ich in eine Altbau-miet-wohnung gezogen. Das ganze Haus steht unter Denkmalschutz (wie mir erst später mitgeteilt wurde).
Im Wohnzimmer und Badezimmer wurden bereits einige Zeit vor meinem Einzug moderne Doppelglas-Fenster eingebaut. In Küche und Schlafzimmer wurden nun vor wenigen Tagen die Orginal-Doppelflügel-Fenster von 1943 gegen Moderne Doppelglasfenster ersetzt.
Die jetzt neu eingesetzten Fenster sind jedoch ein anderes Modell als in WZ und Bad. Sie sind sehr eng bemessen, so daß ich mit Jalusien an den Flügeln (wie ich es bei den alten ohne Probleme auch hatte) jetzt die Fenster nicht mehr ganz geöffnet bekomme.
Desweiteren sind sie erstaunlicher Weise wesentlich Schall-Durchlässiger als die ursprünglichen Fenster (ich habe zum Schlafzimmerfenster raus eine Kirche stehen und werde nun regelmäßich duch die Glocken geweckt) und das Fenster in der Küche läßt sich nicht mehr wie gewohnt öffnen;
ich hatte dort immer drei Flügel neben einander, wobei ich immer den Mittleren zum lüften nutze (links steht eine Pflanze, rechts stört meine Spüle) Nun läßt sich jedoch der mittlere Flügel nur noch öffnen, wenn ich vorher BEIDE [/b:13b11]Außenflügel öffne.

Meine Frage nun, ich soll auf Grund der neuen Fenster mehr Miete zahlen. Muß ich mich trotz der Mängel darauf einlassen?
Stichwörter: mieterhöhung + neuer + wegen + fenster + mangelhafter

1 Kommentar zu „Mieterhöhung wegen mangelhafter neuer Fenster?”

Susanne Experte!

So ein sensibles Thema sollte mit einem Fachanwalt für Mietrecht beraten werden. Immerhin ist es möglich, dass eine unbegründete und ungerechtfertigte Mietminderung zur Kündigung führen könnte.
Meiner Meinung nach ist der vertragsgemässe Zustand nicht gegeben und eine Minderung ggf. möglich. Trotz Modernisierung hat sich der Wohnwert nicht gebessert, eher das Gegenteil?

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