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Freddy68 hat diese Frage gestellt
Bin vor kurzem in eine neue Wohnung gezogen (54qm).
In den 3. Stock. Über mir wohnt eine junge Mutter mit
einem 4-jährigem Kind und einem ausgewachsenem Husky.

Die junge Nachbarin meinte:" Wenn es bei mir etwas lauter wird, einfach klingeln".

Gestern war der Geräuschpegel ganztägig recht hoch- gegen 23 Uhr wurde es so langsam leiser. Das Kind rennt gegelmäßig durch die Wohnung, die Musik wird "schomal" lauter gedreht- die Mutter bekommt es offenbar nicht mit- ich läutete - wegen der lauten Musik die deutlich in meiner Wohnung zu hören war.

Sie weiß daß ich Nachtschicht arbeite und um 4.00 anfange- zudem arbeite ich nebenher noch als Faherin bis zum Nachmittag.

Am frühen Nachmittag war es still und ich legte mich schlafen- um halb Sechs Hämmern in der Wohnung über mir. Ich war wieder hell wach. Was läßt sich in dem konkretem Fall machen- bzw. läßt sich da überhaupt was machen?

Bzw. bin ich verpflichtet, mir JEEDES MAAL mein "Recht" zu erklingeln?!?
Stichwörter: ruhestörung

1 Kommentar zu „Sonntagsruhe”

Ghostraider Experte!

Da die Gespräche nicht fruchten würde ich ein Lärmprotokoll führen, wobei Sie dies nur für die Zeit zwischen 13 und 15 Uhr sowie zwischen 20 und 7 Uhr (kann sich auch um die eine oder andere Stunde je nachdem welches Bundesland es ist verschieben, oder wenn die Hausordnung was anderes vorschreibt.)anwenden können.

In der übrigen Zeit kann man, erst recht nicht Kinderlärm, beanstanden, auch nicht wenn Sie nur Nachtdienst ausüben.

Dieses Protokoll legen Sie dem Brief bei welchen Sie an den Vermieter schreiben um sich über diesen Lärm zu beklagen.
Dieser muss für Abhilfe sorgen und notfalls sogar (wenn berechtigt) den Verursacher kündigen.

Gruß
ghost

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