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Claudsch hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

mein Vermieter schickte mir eine Mitteilung, dass ich 12 Euro im Monat mehr Nebenkosten zahlen soll, da er mit der Kabeldeutschland GmbH einen Gesamtversorgungsvertrag geschlossen hat. Der Kabelanschluss an sich ist in der Miete bereits enthalten. Diese nutze ich aber nicht. Meine Grundmiete wurde bereits vor 3 Monaten erhöht. Meine Frage nun, ob das zulässig ist und ich die 12 Euro mehr im Monat für Kabelfernsehen zahlen muss oder ob ich dem in irgendeiner Weise widersprechen kann?

Um Hilfe wäre ich sehr dankbar.

2 Kommentare zu „Mieterhöhung durch Kabelfernsehen”

Forseti Experte! 04.01.2012 09:54

1. Ist in Ihrem Mietvertrag dieser Punkt: -Kabelfernsehen- vereinbart?

2. Da der Kabelanschluss zu den Betriebskosten zählt, kann dieser Betrag nicht in der Miete, sondern nur in den Betriebskosten enthalten sein.

3. Die Erhöhung der Grundmiete dürfte keinen Einfluss auf irgendwelche Betriebskosten haben.

4. Wenn der Kabelanschluss in den Betriebskosten mietvertraglich vereinbart ist, spielt es keine Rolle, ob Sie ihn nutzen oder nicht.

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