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Vicki73 hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe von Anwalt meines Vermieters eine Mieterhöhung erhalten. Dieser möchte ich so aber nicht im vollem Umfang zustimmen. Dazu möchte ich dem Anwalt ein Schreiben sende, in dem ich Mängel aufzähle. Ich hoffe auf eine geringere Mieterhöhung. Meine Frage ist nun, ob der Rechtsanwalt dann gleich Klage einleitet. Ich habe angemerkt, dass ich auf eine außergerichtliche Einigung hoffe. Blüht mir gleich eine gerichtliche Klage durch den Vermieter?
Herzlichen Dank!

1 Kommentar zu „Mieterhöhung”

forsetis Experte! 26.10.2015 18:32

Das funktioniert nicht. Mängel an der Wohnung muss man dem Vermieter mitteilen, am besten schriftlich per Einwurfeinschreiben. Wenn nicht darauf reagiert wird sollte man mithilfe des örtlichen Mietervereins oder einem Anwalt für Mietrecht eine Mietminderung durchsetzen.
Auf einen Kuhhandel hier die Mängel, dort die geringere Mieterhöhung wird die Klage auf das Mieterhöhungsverlangen sicher nicht abwenden. Und diese Klage werden Sie mit Sicherheit verlieren.

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