Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
travelfreak hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben Mitte des Jahren von unserem Vermieter eine 20%ige Miterhöhung bekommen (wie fast alle anderen Mieter auch im Haus).
Die Wohnung wurde 2005 komplett saniert und der Mietpreis wurde dementsprechend angepasst. Nach der Sanierung sind wir dann im Jahre 2005 zum Preis von 1000€ kalt dort eingezogen (112m²).

Im ersten Schreiben, auf welches wir über unseren Anwalt Einspruch eingelegt haben, wurde gem. dem Münchner Mietspiegel diverse Spannenanteile aufgezeigt, um eben auf die max. 20% zu kommen. Diverse Dinge wurden hier falsch dargelegt, worauf die Immobiliengesellschaft das Schreiben zurückgezogen hat. Natürlich kam ein aktualisiertes Schreiben in dem letztendlich die Mieterhöhung damit begründet wird, das 2005, also vor unserm Einzug, die Wohnung saniert wurde (wobei wir ja eben genau deshalb dort eingezogen sind).

Grund für die Mieterhöhungen fast aller Mieter ist, das der Eigentümer des Hauses (eine Immobiliengesellschaft) das Haus verkaufen will und dementsprechend den Wert durch höhere Mieten steigern will.

Wir haben jetzt nochmal eine Frist eingeräumt bekommen bevor die Angelegenheit an die Rechtsabteilung gegeben wird. Die Frage ist, macht es Sinn hier weiter gegen vorzugehen, oder ist es verschwendete Zeit und Geld? Wenn man sich auf eine geringere Erhöung einigen könnte wären wir auch einverstanden, aber dies wurde bisher bei allen abgelehnt.
Ich finde es eben eine Frechheit die max. mögliche Mieterhöhung von 20% zu fordern mit der Begründung, das die Wohnung vor unserem Einzug saniert wurde. Eben genau deshalb sind wir zu diesem Bedingungen dort eingezogen.

Wie seht ihr das, macht es Sinn hier weiter gegenzuhalten?

Schönen Gruß
Marco

0 Kommentare zu „Mieterhöhung 20%”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.