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Torsten1983 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe im März 2008 eine kleine Wohnung bezogen und der Viermieter hat auch monatlich die Miete von meinem Konto gebucht. Ab den Oktober 2008 blieben die Buchungen aus und bin ein Monat später in Kontakt mit ihn getretten. Ich habe erfahren das sich der Vermieter geändert hat, sprich ein neuen bekommen. Mein Problem ist jetzt das ich keine Info von meinem neuen Vermieter erhalten habe, weder Post, eMail oder Telefon. Ich weiß bis heute nicht einmal bis Donnerstag wohin ich die Miete überweisen soll, weil der Neue sich nicht bei mir meldet, obwohl der alte Vermieter alle Informationen weitergegeben hat.

Können Sie mir raten wie ich handeln soll?
Ist der alte Mietvertrag überhaupt gültig?

Danke im voraus
Lg Torsten

2 Kommentare zu „Mieter hat sich geändert, neuer Mietvertrag?”

Feffek Experte! 30.03.2009 12:44

Moin Thorsten,

Bzgl. Mietvertrag:

Kauf bricht nicht Miete, das ist gesetzlich geregelt (§ 566 BGB). Wird das Haus oder eine Wohnung verkauft, tritt der Erwerber (d. h. der neue Eigentümer) anstelle des bisherigen Vermieters in den abgeschlossenen Mietvertrag ein. Das Mietverhältnis geht mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über, und dieser kann sich nicht etwa darauf zurückziehen, dass er vom Mietverhältnis und von den darin getroffenen Vereinbarungen oder von den vom bisherigen Vermieter erteilten Erlaubnissen keine Kenntnis hatte.

Ergo: keine Panik! *smile*


Bzgl. ?Wie soll ich mich Verhalten?:

Zu aller erst muss Dir dein Alter-Vermieter über den Eigentumswechsel informieren, d.h. alle entsprechenden Daten (Anschrift etc.). Die bloße Kenntnis über den Eigentümerwechsel verpflichtet Dich noch nicht, die Miete sofort an den Erwerber zu zahlen. Teilt Dir der vorherige Eigentümer jedoch schriftlich mit, dass er das Haus verkauft hat und fordert Dich dazu auf, die Miete an den neuen Eigentümer zu zahlen, solltest Du dich dieser Aufforderung unbedingt nachgehen. Selbst wenn der Eigentümerwechsel dann später scheitern sollte, ist der alte Vermieter an seine Mitteilung gebunden (§ 566 e BGB). Nach Mitteilung des alten Vermieters vom Eigentumsübergang bist du von der Mietzahlung an den Erwerber nur für den laufenden Monat befreit.

Ferner gilt: Teilt Dir der Neue Vermieter mit, dass er nunmehr der neue Eigentümer ist und dein neuer Vermieter ist, an den die Miete zu entrichten ist, muss er seine Berechtigung nachweisen: Der Erwerber ist erst Eigentümer (und damit Vermieter), wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Lass Dir bei den Eigentumsübergang durch einen Grundbuchauszug nachweisen.

Lese Dir hierzu § 566 a-e BGB kompl. durch, das müsste alle deine Fragen beantworten.

Ich würde den Alten-Vermieter anschreiben mit der Bitte, dass er Dir alle Daten vom neuen Eigentümer geben soll (per Einschreiben o.ä.). Sofern du die Daten hast, wende dich an den neuen mit entsprechenden Anfragen die du hast. Wenn von beiden keine entsprechende Rückmeldung kommt, sollte es dir egal sein, denn deine ?evtl.? Pflichten bist du schon löngst nachgekommen. Nähere info´s gib dir sicherlich dein örtlicher Mieterverein und/oder Rechtsanwalt.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen?

Gruß Feffek

Torsten1983 30.03.2009 16:18

Hallo Feffek,
erstmal hab Dank für die vielen Informationen.
Ich werde mal so vorgehen wie du es geschrieben hast und mal schauen was sich ergibt.

Danke und Gruß
Torsten

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