Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
vorwaerts hat diese Frage gestellt
Aufgrund einer Nebenkostenabrechnung für die Jahre 2011 und 2012, welche erst letzte Woche bei mir eingegangen ist, wurde ich aufgefordert einen noch offenen Betrag zu begleichen (1.700,00€ Nachzahlung für das Jahr 2011). Ich bin im Mai 2011 in die Wohnung eingezogen jedoch hat der Vermieter was die Heizkostenabrechnung betrifft ein zu hohen Betrag berechnet. Dieser hat den Jahresbeitrag für die gesamten anfallenden Nebenkosten so berechnet, dass nur ein Betrag für die von mir 8 Monaten gemietete Wohnung übrig blieb. Jedoch war für die Monate Januar bis Mai 2011 ein wesentlich höherer Heizungsverbrauch zu verzeichnen. Innerhalb dieser Zeit hatte der Vormieter die Wohnung benutzt. Die Nebenkostenabrechnung für 2012 habe ich ebenfalls moniert. Grund: ich hatte dem Vermieter bereits mitgeteilt, dass bisher die Fenster der Küche als auch des Badezimmers nach wie vor nicht repariert oder ausgetauscht und nicht nach den entsprechenden Standards aktualisiert worden sind. Es zieht hier wie "Hechtsuppe". Somit erhöht sich der Heizungsverbrauch in den Wintermonaten. Jedoch hat der Vermieter hierauf bisher nicht reagiert. Ferner monierte ich die von mir mit angemietete defekte Waschmaschine und einen defekten Heizkörper. Auch habe ich ihm mitgeteilt, dass erheblicher Schimmelbefall im Schlafzimmer zu verzeichnen ist. Der Vermieter schickte mir daraufhin eine Mietaufhebungsvereinbarung aus der hervorgeht, dass er mir insofern entgegen kommt, wenn ich binnen drei Monaten die Wohnung verlasse (Mietverhältnis muss einvernehmlich beendet werden), er auf die offenen Nebenkosten vollständig verzichtet. Hiermit bitte ich um Hilfestellung. Vielen Dank.

0 Kommentare zu „Mietaufhebungsvereinbarung nach Monierung von Wohnungsmängeln”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.