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Tjunrayder hat diese Frage gestellt
Vorbemerkung: Bin beim Mieterschutz und da auch Rechtschutzversichert
Die Geschichte:
Drei Personenhaushalt im Reihenhaus, Warmwasser im Bad über 80 Liter Boiler.
Abdeckung der Schalter an der Steuerung defekt, einschalten mit bloßer Hand lebensgefährlich
wegen Stromschlaggefahr, provisorisch mit Plastikzahnbürstenstiel.
Fachmann sagt Boiler muss komplett ersetzt werden, unsere Bitte an den Hausherrn: Einen Durchlauferhitzer. Fachmann sagt bei Begehung mit dem Hausbesitzer ist möglich, nötiger Drehstromanschluss im Haus vorhanden.
Hausbesitzer sagt ok, Fachmann sagt: Brauche 14 Tage für Papierkram, dann geht’s los.
Wochenlang passiert nichts, dann werde ich vom Hausbesitzer zum Gespräch geladen.
Jetzt kommts:
Wenn ich meine Truhe auf der Terrasse in der ich meine Gartenpolster aufbewahre nicht woanders hinstelle baut er wieder einen Boiler ein statt des zugesagten Durchlauferhitzers.
Bei Bewegliche Sache hat er gar nichts zu sagen, nun versucht er über Erpressung das gegen die geltende Rechtsprechung durch zu drücken.
Ruf ich die Elektrofirma an und frage nach: Der Herr Hausbesitzer hat kurz nach der Hausbegehung und der erfolgten Zusage angerufen und den Chef aufgefordert die Sache ad acta zu legen.
Wochenlang setzt uns dieser Hausbesitzer der Gefahr an Leib und Leben aus, lügt mir ins Gesicht und bricht sein Wort nur um seinen Egotrip gegen geltende Rechtsprechung durch zu setzen.
Meine Frage, meine Bitte um Rat:
In meinen Augen ist das Verhalten und die damit verbundene Gefährdung des Mieters ein nicht unerheblicher Verstoß gegen geltendes Recht.
Ich will eine Strafanzeigen wegen grober Fahrlässigkeit und vorsätzlicher Gefährdung machen.
Geht das und wie muss ich da Vorgehen?

Bitte keine auch lieb gemeinten Kommentare sonder hilfreiche Tipps erbeten.

Grüße und Dank
Rainer

3 Kommentare zu „Miet- und Strafrecht”

forsetis Experte! 20.07.2012 16:18

Strafrecht wäre erst dann anzuwenden, wenn die Gesundheit/das Leben von Personen geschädigt worden wäre.

Weitere Auskünfte gibt Ihnen gerne ein Anwalt für Mietrecht, weil nur der für Rechtsberatungen zuständig ist.

forsetis Experte! 20.07.2012 16:20

Nachtrag:

Warum sind Sie rechtsschutzversichert, wenn Sie Fragen von einem Laienforum beantwortet haben wollen?

data100data100 Profi 23.07.2012 17:38

Hallo Rainer

Den Vermieter schriftlich (am besten per Einschreiben) mit Fristsetzung aufforden das er das Ding ersetzt. Bei Nichteinhaltung wird die Miete dementsprechend gekürzt. Eine andere Variante ist das Du so ein Ding einbauen lässt und die Rechnung zu Vermieter schickst. Das ist aber nicht so ganz risikolos denn wenn der Vermieter nicht zahlt wird sich der installateur wahrscheinlich an euch wenden. hr habt aber auf jeden Fall einen Anpruch auf einen neuen Boiler denn bei einem defekten Boiler muss der Vermieter einen neuen einbauen lassen und das auf kosten des Vermieters. Eine Ausnahme wäre wenn dieser Boiler bei Vertragsabschluß nicht zur Wohung gehört wovon man aber hier nicht ausgehen kann ! Ich würde auf mich auf jeden Fall vom Anwalt beraten lassen denn ich kann nicht sagen ob eventuell nicht einen Anspruch auf einen Durchlauferhitzer habt ! I

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