Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Matthew-herself hat diese Frage gestellt
JULI 2007 MIT VERMIETER TELEFONISCH ABGEMACHT DAS ER
3 MIETEN KAUTION 3x255 + 1 mal 255 BEKOMMT
WENN ICH ZUM 1.8.2007 AUSZIEH (ICH HATTE SCHULDEN UND DIE SOLLTEN DANMIT BEGLICHEN WERDEN)

WAR HEUTE BEI GERICHTSVOLLZIEHERIN UND HAB IHR BEWEISEN KÖNNEN
DAS ICH KEINE SCHULDEN MEHR HABE

MEINE FRAGE: ICH HÄTTE SCHRIFTLICH EINSPURCH BEI DEM GERICHT EINREICHEN MÜSSEN DAS MIR DEN VOLLSTRECKUNGSBESCHEID GESCHICKT HAT
HAB ICH ABER NICHT GETAN
SONDERN IHN ANGERUFEN BRIEFE GESCHRIEBN ECT
HAT SICH ALLES RAUSGEZÖGERT...
MUSS ICH JETZT DIE MAHNKOSTEN ZAHLEN OBWOHL DER DEPP IM UNRECHT IST?


2 Kommentare zu „Mahngebühren zahlen obwohl ich keine Schulden hatte?”

holger 04.06.2008 06:47

Hallo,

ich denke mal leider ja, wenn der Gerichtsvollzieher Tätig wird fallen auch die Kosten der Vollstreckung an... und eine Gerichtsvollzieher wird da wohl nicht mit sich reden lassen - kann er wohl auch nicht, da er auch an den Weisungen gebunden ist...
Gruß

holger 04.06.2008 06:47

Hallo,

ich denke mal leider ja, wenn der Gerichtsvollzieher Tätig wird fallen auch die Kosten der Vollstreckung an... und eine Gerichtsvollzieher wird da wohl nicht mit sich reden lassen - kann er wohl auch nicht, da er auch an den Weisungen gebunden ist...
Gruß

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.