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maeher2014 hat diese Frage gestellt
Grüß Gott,
Ist der Vermieter verpflichtet, den günstigsten Anbieter für das Mähen des Rasens zu beschäftigen ???

4 Kommentare zu „Gartenarbeiten”

Banane Profi 27.12.2014 15:20

Ich trenne günstig und billig. Der billigste ist nicht zwangsläufig der günstigste. Einen Rasenmäher würde ich nicht beschäftigen, von dem ich weiß, er arbeitet nicht sauber.

Banane Profi 27.12.2014 15:21

auch wenn dieser der billigste wäre.

maeher2014 27.12.2014 17:47

das Anwesen wird erst seit kurzem ( 2013 ) von einer Hausverwaltung "betreut". Also war ja noch keiner da,der billiger und evtl.schlechter h#tte mähen können ! Die Leute die den Rasen (Obstwiese) mähen Kosten bei 2 Mann 70 € pro Std.Das ist für mein Verständniss viel zu viel !
Das wir Mieter das selber machen lehnt der Vermieter ab.

forsetis Experte! 28.12.2014 16:06

Wenn im Mietvertrag die Gartenpflege zu den umlagefähigen Kosten gehört und eine Selbstvornahme durch die Mieter nicht vorgesehen ist, dann handelt der Vermieter richtig. Und ein Stundenlohn von 35,- Euro pro Mann dürfte für einen Gewerbebetrieb o.ä. nicht überzogen sein. Aber als zahlender Mieter hat man das Recht auf Einsichtnahme in diese Rechnung.

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