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addict hat diese Frage gestellt
Ich habe folgendes Problem bei mir.Ich habe seit einigen Tagen Wassereinbruch(wohne im DG und wenn der Schnee taut ist das wasser da) am Fenster.Jetzt hat sich mein Laminat gehoben weil es sich voll Wasser geschaugt hat(ca 2m²).Wenn der Schnee weg ist wollen wohl laut meinem Vermieter die Handwerker kommen um den Schaden am Fenster zu beheben.Jetzt ist meine Frage...
Mein Vermieter muss ja für den Schaden aufkommen...Er muss mir die Tapette,die Farbe und das Laminat bezahlen...So nun kommt aber das Problem...Ich habe aber keine Weiße Wand und möchte gern das die Wand auch wieder in meiner Farbe wird...muss er mir die Abtöhnpasten für die Wände und die Decke auch bezahlen?Was ist mit dem Laminat....reicht es wenn er mir die 2m² bezahlt oder muss er für den ganzen Raum bezahlen....Ich würde nähmlich gerne anderes Legen da es ehe schon 3jahre ald ist und eine andere Farbe auch nicht schlecht wäre....was darf das Laminat kosten oder ist das meine Entscheidung was ich für eins haben möchte?Weil das was ich jetzt habe kostet ca.10€ pro m² und wenn das neue dann 20€ kostet?????
Danke für eure Hilfe schon einmal....

2 Kommentare zu „laminatschaden nach wassereinbruch”

Balkonexperte Experte! 01.01.2011 15:34

Der Vermieter muss nur den alten Zustand wiederherstellen, also reparieren und renovieren, was durch das Wasser beschädigt wurde.

Also nix mit ganzen Raum neu verlegen. Da der VM diesen Schaden sicherlich von der Gebäudeversicherung regulieren lässt, wird die schon aufpassen, dass nur das Nötigste gemacht wird.

Bladder Experte! 01.01.2011 19:17

In der Regel kann bei einem Wasserschaden an einem Laminatboden von einer kompletten Erneuerung ausgegangen werden. Dies scheint aber auch eine Frage der Qualität des Materials zu sein.

Wenn es sich nicht um das Eigentum des Mieters handelt, dann hat er natürlich keinerlei Recht Sonderwünsche zu stellen. Entscheidend ist, dass der Fußboden sich in einem ordentlichen und begehbarem Zustand befindet und eventuell auf mietvertragliche Vereinbarungen.

Sonst gilt natürlich die Aussage meines Vorschreibers, dass der alte Zustand wieder herzustellen ist.

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