hat diese Frage gestellt
Susanne
Falls es sich um ein ausgebautes Dachgeschoss handelt, mal herausfinden, in welchem Jahr das Dachgeschoss ausgebaut wurde. Möglicherweise sind hier die Vorschriften bezüglich der Isolierung nicht eingehalten worden und es handelt sich um eine primitive Rigipswand.
Handelt es sich insgesamt um einen hellhörigen Altbau und es wurde nichts nachträglich ausgebaut, so ist dies nach dem Bauvorschriften von "anno pief" korrekt, vertragsgemässer Zustand und kann nicht bemängelt werden. Dann hilft nur ausziehen.