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squ4z hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen! :) Wir stehen momentan vor folgender Situation. Der Vormieter der Wohnung die wir ab dem 01.12 mieten wollen (Vertrag besteht noch nicht), wird erst zum 30.11 ausziehen. Was widerum heißt, dass wir vorher keinerlei Möglichkeiten haben, die Wohnung entsprechend zu renovieren. Soweit ich das sehe ist das zumindest an den Wänden dringend nötig (Haben wir bei der Besichtigung so gesehen).

Weiterhin standen bei der Besichtigung noch alle Möbel des Vormieters in der Wohnung. Da können sich ja auch noch Mängel verstecken und deshalb hierzu meine Frage, wenn ich den Mietvertrag unterschrieben habe, gibt es dann noch eine Erstbegehung mit dem Vermieter oder erkenne ich die Wohnung mit Unterschrift als "mangelfrei" an?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe und liebe Grüße!

1 Kommentar zu „Ab wann Miete zahlen”

Berthelstal Experte! 19.11.2009 08:04

Der sichere Weg ist, daß Sie im Mietvertrag das Übergabeprotokoll als Bestandteil desselben machen.
So haben Sie notfalls einen Nachweis über den Zustand der Wohnung bei der Übergabe.
Eine Hinauszögerung des Mietvertrages bis zum 1.12. wäre auch eine Möglichkeit; könnte aber dazu führen, das der Vermieter wegen der Unsicherheit Ihrerseits nicht mitspielt.

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