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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Kündigungsschreiben und Eheleute

Wenn die Vermieter Eheleute sind, muss eine Kündigung von beiden Eheleuten unterzeichnet sein. Sonst ist sie unwirksam. (AG Berlin Spandau, Az. 3 C 606/95)
Stichwörter: kündigungsschreiben + eheleute

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