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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben die Kündigung zum 31.08.06 wg. Eigenbedarf bekommen. Rechtlich ist die Kündigung wohl ok. Unser Problem: Dürfen wir vor dem genannten Termin ausziehen, ohne bis zum 31.08.06 noch Miete zu zahlen?

Wir wären dankbar für schnelle Hilfe. Das Wohnen ist ab jetzt nicht mehr angenehm. Die Fronten verhärten sich, ohne dass man es verhindern kann.

Gruß
Stichwörter: eigenbedarf + kündigung + wg + 2familienhaus

1 Kommentar zu „Kündigung wg. Eigenbedarf im 2-Familienhaus”

Susanne Experte!

Sicher könnt Ihr vorher unter Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist ausziehen. z.B. wenn ihr bis zum 3. Werktag im Januar, also dem 4. Januar, die Kündigung einreicht, ist die Frist bis Ende März beendet. Ausziehen könnt Ihr schon früher, aber bis dahin muss Miete bezahlt werden.

Andere Möglichkeit: dem Vermieter ist an Eurem baldigen Auszug gelegen, je früher, je besser. Dann kann über einen Aufhebungsvertrag gesprochen werden. Achtung: erst einen anderen MV unterschreiben, wenn sicher ist, dass der VM mitspielt, von einem MV kann man nicht "zurücktreten" und es gibt kein Widerrufsrecht.

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