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Brix hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

folgendes Problem:

in unserem Mietvertrag steht unter §16 Abs 6: "Fallen [...] kleine Reperaturen an, so sind diese vom Vermieter vorzunehmen. Der Mieter hat ihm die entsprechenden Kosten zu erstatten.
Kleinreperaturen in diesem Sinne liegen vor, wenn die Kosten pro Einzelfall 75 € zzgl. Mehrwertsteuer nicht übersteiegen. Die jährliche Gesamtbelastung hierfür darf einen Betrag in Höhe von 8% des Jahresbetrages der jeweils geltenden Miete ohne Betriebskosten nicht überschreiten."

Nun meine Frage: Wenn eine Reperatur von beispielsweise 200 € an einem Herd, der Bestandteil des Mietobjektes ist, entstehen, muss ich mich dann mit 75 € beteiligen?

2 Kommentare zu „Kostenbeteiligung Reperaturen”

edy Experte! 17.01.2010 12:47

Hallo Brix,
Kann ein Schaden nicht mehr repariert werden und ist deshalb eine Neuanschaffung erforderlich oder ist die Reparatur teurer als 75 EUR, muss sich der Mieter im Rahmen der Reparaturklauseln nicht daran beteiligen.
Dies ist ein Auzug aus diesem Link:

http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/renov/ratgdmbdl0171.jsp

lg
edy

Berthelstal Experte! 17.01.2010 17:37

Betragen die Reparaturkosten über 75 € brauchen Sie sich nicht daran zu beteiligen. Eine Teilbeteiligung von 75€ an den höheren Instandsetzungskosten des Herdes ist ausgeschlossen.

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