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der-dummkopf hat diese Frage gestellt
Ich habe gestern eine unsanierte Wohnung übernommen welche von einem "Messi" bewohnt wurde.
Im Mietvertrag steht jetzt fplgende Klausel:

Individualvereinbarung: ausdrücklich besprochen?

Der Mieter übernimmt die Wohnung gemäß Übergabeprotokoll im besichtigten Zustand. Der Mieter übernimmt in eigener Regie und auf eigene Kosten die " fachgerechte " Renovierung/Instandsetzung der Wohnung, wie z.b. malermäßige Instandsetzung der Wände, Decken und Innentüren, Einbringung von Fußbodenbelag, Fliesen im Bad und Küche bzw. Sanitärobjekte. Überprüfung der Elektrik mit einem E-Check ( Anmerkung von der Hausverwaltung wurde zugesichert Vermieter macht dies ). Im gegenzug erhält der Mieter eine reduzierte Miete für 30 Monate und für den Monat September eine Kaltmietenfreie Zeit. Die vom Mieter ausgeführten Handwerklichen Arbeiten in der Wohnung werden vom Vermieter spätestens 2 Monate nach Mietbeginn abgenommen.

Ende

Was ich bei der Besichtigung jedoch nicht sehen konnte das das Bad komplett erneuert werden muss, das die Elektrik in der Küche durchgeschmorrt ist und das die Eingangstür aufgebrochen und nur notdürftigt ausgebessert wurde.

Jetzt meine Frage:

Wer muss jetzt für die Kosten der Badrenovierung und die elektroinstallation aufkommen. Ich oder mein Vermieter.
Außerdem fehlen Thermostate und die heizung spinnt. Als weiteres ist keine Antennendose vorhanden. Habe aber das Anschlusskabel gefunden.


Und ich gebe nochmals bekannt da man die Mängel bei der Wohnungsübergabe nicht sehen konnte.

Mängel im Bad z.b. Badewanne hat mehrere Risse ( unter dem Dreck nicht zu erkennen gewesen, ebenso Risse im WC und total versifft, selbst allerstärkste Chemie hat nichts gebracht und das Waschbecken hat auch Risse.

Zu der Elektrik

Steckdosen sind verschmorrt, waren auch verdreckt daher auch später erst entdeckt. Kabel für Lampen teilweise verschmorrt. Habe ich schon bemängelt.

Im Übergabeprotokoll steht überall nur unrenoviert.

Also wer muss zahlen.

Danke für eure Antworten.

3 Kommentare zu „Klausel im Mietervertrag”

der-dummkopf 16.08.2011 17:01

Ergänzung von mir ich muss bis 31.08.2011 meine jetzige Wohnung räumen. und die Individualvereinbarrung wurde nur ganz weit am Rand mal erwähnt

Bladder Experte! 16.08.2011 17:08

Sie haben eine Individualvereinbarung unterschrieben.

Wirklich verdeckte Mängel sollte der Vermieter übernehmen müssen.

Mann oh Mann!

der-dummkopf 16.08.2011 17:19

ja aber dort steht im besichtigten zustand und da waren die mängel nicht ersichtlich. und mein problem war das ich dringend eine wohnung brauche und dies die einzige war wo ich eine zusage erhalten habe. also kurz gesagt not am mann.

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