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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Ich habe eine Wohnung mit Teppichboden angemietet, der bereits vom Vormieter benutzt und u. a. mit Brandflecken versehen wurde. Nach 4 Jahren bin ich aus dieser Wohnung ausgezogen. Dank Haustier (Kaninchen) war der Teppich nicht mehr weiter verwendbar (scharren macht Spaß). Der Vermieter schaute sich die Mängel an und bestätigte mündlich, dass ich den Teppichboden entsorgen soll.

Bei der Übergabe meinte er, ich hätte den Teppichboden zu ersetzen und er rief für 50 m² eine Summe von 600 EUR auf. In der Diskussion meinte ich, dass ich lediglich den Zeitwert ersetzen muss und er meinte, dies wäre der Zeitwert und über die Summe solle ich mich glücklich schätzen. Ich habe mir beim entsorgen ein Stück als Beweis ausgeschnitten - im Baumarkt gibt's eben diesen Teppich für 7,49 EUR/m², was bei 50 m² einem Neu[/b:49ff6]wert von 375 EUR entspricht.

Der Vermieter bietet diese Wohnung noch zur Vermietung an - ohne Fußbodenbelag und zu einem geringeren Mietzins. Das Exposé habe ich mir gerade aus dem Internet gezogen.

Meine Fragen:

Bin ich verpflichtet den Zeitwert des Teppichbodens auch dann zu ersetzen, wenn die Wohnung ohne neu eingebrachten Belag vermietet wird?

Kann ich nun (seit dem Auszug sind 2 Monate vergangen, auf eine centgenaue Abrechnung der Betriebskosten wurde in gegenseitigem Einverständnis verzichtet) schriftlich die Auszahlung meiner Kaution einfordern?

6 Kommentare zu „Kautionsrückzahlung (Streitsache)”

Susanne Experte!

Hast Du keine Haftpflicht? Die errechnen nicht nur den Zeitwert sondern wehren auch überhöhte Forderungen ab!

Auch wenn die Wohnung ohne Belag vermietet wird, hast Du Schadenersatz zu leisten- aber tatsächlich nur den Zeitwert. Dafür müßte der Vermieter darlegen, wann [/b:18043]er den Teppich zu welchem Preis [/b:18043]gekauft hat.

Mit der Kautionsabrechnung kann der Vermieter sich bis zu 6 Monate nach Mietende Zeit lassen. Darüber hinaus darf er noch einen angemessenen Betrag für zu erwartende Nachzahlung aus NK-Abrechnung einbehalten. Die Höhe dieses Betrages ist abhängig von der Teuerungsrate und der letzten Abrechnung (Guthaben o. Nachzahlung)

Baronin

Haftpflicht habe ich nicht, ich müsste im Ernstfall zu einem Anwalt gehen. Zählen bei der Zeitwertberechnung des Teppichbodens die Handwerksleistungen der Firma, welche ihn damals verlegt hat, mit ein, oder zählt lediglich der Materialpreis?

Ansprüche aus der NK-Abrechnung wurden ja mit der Übergabe in beiderseitigem Einverständnis als abgegolten vereinbart. In den Jahren vorher gab es immer nur ein Plus oder Minus von 1, 2, 3 EUR, von daher ist mir eine centgenaue Abrechnung auch egal gewesen.

Susanne Experte!

Haftpflicht habe ich nicht, ich müsste im Ernstfall zu einem Anwalt gehen. Zählen bei der Zeitwertberechnung des Teppichbodens die Handwerksleistungen der Firma, welche ihn damals verlegt hat, mit ein, oder zählt lediglich der Materialpreis?

Das weiß ich, ehrlich gesagt, nicht genau. Ich denke, bei der Zeitwertberechnung zählt lediglich der Materialpreis, die Verlegekosten kommen dann dazu. Dazu mußt Du mal einen Fachmann fragen.[/color:48aca]

Ansprüche aus der NK-Abrechnung wurden ja mit der Übergabe in beiderseitigem Einverständnis als abgegolten vereinbart. In den Jahren vorher gab es immer nur ein Plus oder Minus von 1, 2, 3 EUR, von daher ist mir eine centgenaue Abrechnung auch egal gewesen.[/quote:48aca]

Ghostraider Experte!

Zuerst würde ich der Forderung widersprechen und auf die Zahlung der Kaution bestehen.
Desweiteren würde ich um die Rechnung des Teppichbodens bitten.
Meines Wissens wird der Zeitwert vom Gesamtbetrag berechnet und der beträgt 10% pro Jahr. Die Lebenserwartung für einen Teppichboden wird mit 10 Jahren angesetzt.
Sie sagten das der Vormieter diesen Teppichboden schon genutzt hat, also wurde er nicht neu verlegt.
Ich würde, wenn der Vermieter mir keine Rechnung mehr vorlegen kann, nochmal ganz frech 4 Jahre vom Vormieter beirechnen so das ein Zeitwertabzug von 80% zusammen kommt und fertig ist die Laube.
Geht der Vermieter nicht darauf ein würde ich mir einen Rechtsanwalt nehmen.
Sicher, die Kosten müssen Sie erst einmal vorstrecken, aber ich denke das es sich lohnt und Sie es zurück bekommen.

Anders sieht es aus, wenn der Vermieter noch eine Rechnung hat, die auch wirklich von diesem Teppich ist, da kann nur noch die effektive Zeit mit den selbst gewohnten Jahren als Zeitwertabzug gerechnet werden.
Aber auch da denke ich das es günstiger wird.

Gruß
Ghost

Baronin

Anders sieht es aus, wenn der Vermieter noch eine Rechnung hat, die auch wirklich von diesem Teppich ist, da kann nur noch die effektive Zeit mit den selbst gewohnten Jahren als Zeitwertabzug gerechnet werden.[/quote:c7c0f]
Nur meine 4 Jahre, obwohl der Teppichboden nachweislich älter ist? <!-- s:? --><!-- s:? -->

Die Forderung über die 600 EUR wurde auf das Übergabeprotokoll geschrieben: &quot;600 EUR abzüglich Kaution 350 EUR = 250 EUR zahlbar bis 30.08.07&quot;. Ich habe das Protokoll nur gegen Unterschrift ausgehändigt bekommen. Um mit meiner Unterschrift nicht die Forderung anzuerkennen, habe ich mit &quot;zur Kenntnis genommen, Unterschrift&quot; unterschrieben. Was Besseres fiel mir nicht ein. Der 30.08.07 ist einen Monat her. Ich habe seit der Übergabe nichts gehört.

Ghostraider Experte!

Der Vermieter muss seine Forderung belegen können sonst kann er sich diese von der Backe wischen.
Nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt Sie sind im Recht und die Kosten, fragen Sie den Anwalt, die darf der Verlierer tragen.

Gruß
Ghost

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