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Mieterxyz hat diese Frage gestellt
Für drei noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen BK 2009, BK 2010 und HK 07/2009 - 06/2010 wurden nach meinem Auszug über 500 Euro der Kaution einbehalten.

Da mittlerweile die ganzen Häuser verkauft werden, vermute ich, dass gar keine Nebenkostenabrechnung mehr erfolgt. Wenn das so sein sollte, verliere ich dann mit Ablauf des Jahres 2010 Ansprüche auf diese Kaution? Meines Wissens können Ansprüche aus der BK Abrechnung für 2009 ja nur noch dann durchgesetzt werden, wenn die Abrechnung bis zum 31.12.2010 erfolgt.

6 Kommentare zu „Kaution Nebenkostenabrechnung”

Mieterxyz 21.09.2010 11:57

Noch ein Nachtrag. Es wurden drei einzeln schriftlich benannte Beträge (drei Monatsvorauszahlungen) für die einzelnen NK-Abrechnungen einbehalten, die sich auf insgesamt über 500 Euro belaufen.

Balkonexperte Experte! 21.09.2010 13:26

Die Höhe des Einbehalts dürfte vor Gericht Bestand haben. Aber lesen Sie selbst, was im Mietrechtslxikon dazu steht:

Eine Ausnahme (längere Frist als 6 Monate) ist dann zu machen , wenn es um die Sicherung noch möglicher Nachforderungsansprüche wegen Betriebskosten geht. Oft ist die Abrechnung im Zeitpunkt des Auszugs nicht fertig, oder eine Zwischenabrechnung aus Kostengründen nicht ratsam. Der Vermieter ist auch nicht dazu verpflichtet, einen Zwischenabrechnung zu erstellen. In diesen Fällen kann der Vermieter noch einen angemessenen Teil der Kaution (in angemessener Höhe einer möglichen Nachzahlung) zurückbehalten. Siehe Urteil des AG Hannover (oben) oder LG Berlin, Beschluß vom 5. Mai 2000, Az: 65 S 144/00 Quelle: Grundeigentum 2000, 893-894, - BGH, Urteil vom 18.01.2006 - VII ZR 71/05). Angemessen seien 3 bis 4 monatliche Vorauszahlungsbeträge (AG Hamburg WM 97,213).
Vor dem Urteil des BGH war die Frage der Einbehaltung der Kaution als Sicherheit für Betriebskosten(oder Heizkosten) unter den Gerichten teils heftig umstritten.
Die Kaution dient vereinbarungsgemäß der Sicherung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis, und dazu gehören eben auch die Betriebskosten.


Fair wäre gewesen, den Betrag einer möglichen (geschätzten) Nachzahlung einzubehalten und nicht die überzogene Summe dessen, was der BGH ausgeurteilt hat.

Mieterxyz 21.09.2010 14:12

Danke für die Antwort.

Das es rechtlich in Ordnung ist, die Beträge einzubehalten, ist mir bekannt.

Was mache ich aber, wenn bis zum 31.12.2010 keine BK-Abrechnung 2009 erfolgt ist? Für diese Abrechnung ist ein Betrag in Höhe von 240 Euro einbehalten worden. Für die BKA 2010 ein Betrag von 120 Euro und ein Betrag X für die Heizkostenabrechnung.

Wie bekomme ich nun die 240 Euro nach dem 31.12.2010 zurück usw.? Immer davon ausgehend, dass keine Abrechnung erfolgt.
Der jetzige Eigentümer hat ganze Siedlungen aufgekauft, saniert einige und verkauft dann alles einzeln. Die letzte BKA 2009, die ich habe, ist noch vom alten Eigentümer.

Balkonexperte Experte! 21.09.2010 14:46

Abwarten, Kamillentee trinken, kommt keine Abrechnung Mahnbescheid/Klage auf den Weg bringen.

Mieterxyz 21.09.2010 15:06

Also gehen meine Ansprüche auf Rückzahlung der einzelnen Kautionsanteile nicht mit Jahresfrist verloren? Das wollte ich hören. Danke!

Balkonexperte Experte! 21.09.2010 17:29

Ja logisch! Ihre Kautionsansprüche gingen erst verloren, wenn Sie sich nicht darum kümmern und Verjährung eingesetzt hat (die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre). Sollte Ihr Vermieter die Nebenkostenabrechnung nicht fristgerecht auf die Reihe bekommen, dann wäre sie am 01.01.2011 verjährt, ein Guthaben für Sie aber erst nach wiederum nach 3 Jahren.

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