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m.hebe hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hab mal eine bescheidene Frage. ich habe zum 1.07.2009 eine WG-Zimmer bezogen. die Vermieterin wohn tin der Wohnung oben drüber. In der Anzeige stand, 250 € Kaution. die ich auch überwiesen habe. Miete ansonsten 270€. nun habe ich keinen Mietvertrag bekommen. Nach 2 Wochen meinte die Vermieterin, das sie über 600€ Kaution will. von den 250€ war keine rede mehr. ich meinte, das ich es nicht einsehe und das prüfen möchte ob das so rechtens ist. Durch viel Arbeit verging die Zeit und die Vermieterin ist nicht gerade einfach. Als ich nach 2 Monaten immernoch keine MIetvertrag in der Hand hatte und wir das mit der Kaution nicht geklärt hatten habe ich mir etwas neues zum wohnen gesucht. ziehe zum 1.10. aus. Miete hab ich normal monatlich überwiesen. ich versuche mich auch um einen Nachmieter zu kümmern. Sie weiß bescheid. Nun bin ich mir aber nicht sicher, ob ich meine Kaution wieder bekomme, da sie scheinnbar mit den Vormieter auch schon ihre Spielchen getrieben hatte. Der hat allerdings nen Anwalt eingeschalten und bekam seine Miete. Er hatte allerdings einen Mietvertrag und hatte die Wohnung aber auch innerhalb eines Monats verlassen.. allerdings mit Nachmieter. Wie stehen meine Chancen das ich meine Kaution wenn nötig einklagen kann auch wenn ich keinen direkten Nachmieter finde?
WSäre super wenn mir da jemand helfen kann. Marcus

1 Kommentar zu „Kaution”

Berthelstal Experte! 17.09.2009 09:14

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, welche, sofern keine Schadenersatzansprüche des Vermieters geltend gemacht werden, Ihnen nach Auszug wieder zurückzuerstatten ist. Dazu bedarf es keiner Schriftform. Da Sie jedoch, so hoffe ich, noch den Überweisungsbeleg dafür zur Hand haben, sind Sie schon auf der sicheren Seite.
Dies kann aber schon bis 6 Monate dauern.

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