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Luebbe hat diese Frage gestellt
Ich lebe mit Untermietvertrag mit meinem "Vermieter" zusammen. Im Untermietvertrag ist geregelt, dass ich alle Räume mitbenutzen kann, also auch sämtliche Möbel etc.
Der Esszimmertisch ist sehr empfindlich und als ich ein noch sehr warmes Backblech darauf setzte verzog sich der Belag, was einen bleibenden aufgequollenen Kreis hinterließ. Der Tisch war allerdings schön vorher durch unterschiedliche Flecken und Kratzer (die nicht von mir stammen) beschädigt worden.
Ich habe einen Antrag an meine Haftpflicht gestellt. Diese übernimmt 100 Euro der Summe, allerdings bleiben dann noch 150 Euro für mich um einen neuen Tisch zu kaufen. Bin ich verpflichtet diese Summe aufzubringen? Oder ist bei einem bereits gebrauchten und beschädigten Tisch nur noch ein Teil des Neupreises zu entrichten?
ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir diese wichtige Frage beantworten könnten!!!

7 Kommentare zu „Beschädigung der Möbel in gemieteter Wohnung - wer bezahlt?”

Berthelstal Experte! 08.11.2009 18:44

Sie sind nur zum Ersatz des Zeitwertes verpflichtet. Wie hoch dieser ist, kann von hier aus nicht beantwortet werden.

Luebbe 08.11.2009 19:42

Könnten Sie mir vielleicht sagen, wie oder wo ich herausfinden kann, wie hoch der Zeitwert ist. Ist dieser Zeitwert gleich dem Abschreibungswert? Gibt es einen Gesetztestext dazu! Es wäre sehr nett, wenn Sie mir dazu einen Tipp geben könnten! Vielen, vielen Dank!

edy Experte! 08.11.2009 19:45

Hallo Luebbe ,
Warum übernimmt die Haftpflicht nur
100€ ?
Mit genau dieser Begründung kannst du
auch argumentieren .

lg
edy

Luebbe 08.11.2009 19:48

@ edy

weil ich einen mindestbehalt von 150 Euro habe...

edy Experte! 08.11.2009 19:59

Hallo Luebbe,
hier vielleicht ein Beispiel ?
http://www.moebel-tipps.de/Gebrauchte_Moebel.html

lg
edy

Luebbe 09.11.2009 13:26

Hallo,
das war auch schon mal hilfreich. Es wird also ganz normal abgeschrieben.
Weiß vielleicht, ob es dazu gesetzliche Vorschriften gibt?
Es ist nämlich auch so, dass der Tisch schon vorher andere Schäden hatte, die nicht behoben werden können. ist dafür eine zusätzliche Abschreibung zulässig?

lg
Luebbe

edy Experte! 09.11.2009 15:26

Hallo Luebbe,
Der Versicherung ist dieser Tisch 250€ wert
( 100€+150€ ).
Kann man denn nicht eine schöne Wachs-Tischdecke auf den Tisch legen?
oder kann man die Tischplatte evtl.abschleifen? ( Tischler/Schreiner fragen).

Ich sehe keine weiteren Möglichkeiten.
Was glaubt denn der Vermieter wieviel der
Tisch wert ist ?

lg
edy

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