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danny1408 aktiver Benutzer hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich hab eine Frage und zwar:
Wir sind im August 2010 aus unserer letzten Wohnung ausgezogen.Wir haben eine Kaution von 1000 Euro hinterlegt.Die Wohnung war in einem Top Zustand.Leider haben wir unsere Kaution noch immer nicht bekommen.man hat uns im Oktober mitgeteilt,das zuerst eine Betriebskostenabrechnung erstellt wird und die würde im Januar geschehen.Leider ist auch diesbezüglich nichts passiert.
Wie lange darf den der Vermieter die Kaution behalten?
Und bis wann muss die Betriebskostenabrechnung da sein?
Vielen Dank.
LG Daniela

3 Kommentare zu „Kaution”

Bladder Experte! 11.02.2011 09:24

Der Vermieter darf die Kaution solange behalten, wie er ein Sicherungsbedürfnis hat.
Im falle der Betriebskosten kann er das 3-4fache eines monatlichen Abschlages einbehalten, den Rest sollte er unverzüglich auszahlen.

Die Betriebskostenabrechnung für 2010 muss spätestens , wenn die Abrechnung mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, am 31.12.2011 ihnen vorliegen.

danny1408 aktiver Benutzer 11.02.2011 17:22

Und jetzt muss ich warten bis Dezember,bis ich meine Kaution wieder bekomme???
Ich dachte der der Vermieter darf die kaution nur 6 Monate behalten!

Bladder Experte! 11.02.2011 18:13

Diese 6 Monate sind rechtlich nicht bindend.

Sprechen Sie den Vermieter auf eine Teilauszahlung an.

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