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Rakic1981 hat diese Frage gestellt
Wir wollen uns eine kleine Katze anschaffen jedoch ist in dem Mietvertrag eine Zustimmung des vermieters erforderlich !

Ist dies wirksam oder unwirksam da manche BGH anders entschieden haben .

2 Kommentare zu „Katzenhaltung im Mietwohnung ”

Berthelstal Experte! 04.01.2010 17:25

Bei Anschaffung einer Hauskatze ist in jeden Fall die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Die angeführten BGH-Urteile sollten Sie sehr, sehr genau lesen um zu verstehen, um was es da geht. Da geht viel Phantasie um.

bitteumrat Experte! 05.01.2010 11:44

Auf der folgenden Seite finden sie viel Information zu dem Urteil:

http://www.wunsch-hund.de/recht-hund-versicherung/hunde-recht/bgh_erleichtert_tierhaltung_in_mietwohnungen.html

Dort steht auch folgender Hinweis:
Da als Folge dieses Urteils in vielen Mietverträgen nun keine wirksamen Regelungen mehr zur Tierhaltung bestehen, müssen Mieter und Vermieter nun im Einzelfall über die Haustierhaltung verhandeln.

Die Richter führten in ihrem Urteil aus, dass es keine schematische und allgemeingültige Lösung geben könne. Bei der Haltung von Tieren müsse stattdessen eine umfassende Abwägung zwischen den Interessen des Mieters, des Vermieters und der weiteren Beteiligten erfolgen.

Also REDEN SIE VORHER MIT IHREM VERMIETER. Sonst könnten sie vor Gericht landen :)

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