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bobshaw hat diese Frage gestellt
Ich zog am 12.12.08 aus eine WG. Meine zwei Mitbewohner blieb noch eine Woche in der Wohnung. Ich war Zwischenmieter und der Haubtmieter kam am 01.01.09 zurück (meinem Vertrag lief bis dan.

Im Vertrag stand das er nach einem Monat der Kaution hätte zurück geben soll. Knapp über einem monat später (also 02.02.2009) haben wir getroffen und er hat mir nur die halfte der Kation im Bargeld zurückgegeben. Sein Grund war das der Wohnung überall gepuzt werden mussten, das das Zimmer noch hinter dem schrank, oben auf dem schrank, und unter das Bett noch schmutzig war, und das der Wand einbißchen verschmutzt war unter dem Schreibtisch, wo meine Füsse manchmal der wand berüht haben.

Habe ich noch das recht ihn anzuklagen, nachdem ich schon die halfte der Kation zurückgenommen habe??

Oder hätte ich das recht gehabt ihn überhaubt anzuklagen?
Stichwörter: recht + rueckgabe + kation

0 Kommentare zu „Kation Rückgabe”

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