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JimKnopf hat diese Frage gestellt
Hallo,
eine etwas komplexe Situation:
Unser Mietvertrag weist ausdrücklich Kabelanschluss aus, obwohl in unserer Straße kein Kabelanschluss vorhanden. Die zugehörige Wohnungsgesellschaft hatte alle Rechte und Pflichten bzgl. der Grundversorgung an eine MultiMedia Firma abgetreten. Diese bot uns eine gebührenpflichtige SAT-Anlage an, jedoch kündigten wir bald den Vertrag, da DVB-T über die noch in Betrieb befindliche Gemeinschaftsantenne möglich wurde. Seit Jahren bis heute bezahlen wir für diese Dachantenne Nebenkosten, die als "Grundversorgung Radio und TV" aufgeführt werden.

Als wir nun aus dem Urlaub wiederkehrten, fanden wir unser Wohnung von dieser Dachantenne abgeklemmt und erfuhren, dass jemand von der MultiMedia Firma im Hause war.

Fragen:
1) Kann man uns auf diese Art und Weise zu einem Vertrag bzgl. der SAT-Lösung mit zusätzlichen Gebühren zwingen?
2) Ist die MultiMedia Gesellschaft durch die Gebühren "Grundversorgung ..." nicht gezwungen, das Signal der Dachantenne in unsere Wohnung zu leiten und die Anlage weiter zu berteiben?

Gruß und Dank im voraus,
JimKnopf

0 Kommentare zu „Kann Mieter zu Wechsel für Satelittenempfang (Gebühren) gezwungen werden?”

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