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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo zusammen.ich wohne seit letztem jahr sommer mit meinem freund in unserer 1. gemeinsamen wohnung... unser vermieter läßt das wasser über eine anlage die im keller steht aufheizen, dafür müßte er regelmäßig öl nachfüllen,... wobei ich nun bei meinem problem angelangt wäre. dieses nachfüllen macht er nicht regelmäßig sondern immer erst wenn einer der mieter anruft und ihm bescheid sagt.leider kam es nun auch schon des öfteren vor dass wir 1 ganzen tag lang gar kein warmes wasser hatten. kann man in diesem fall mit mietminderung handeln, und wenn ja wie viel ist angemessen?danke im vorraus
Stichwörter: kaltes + mietminderung + wasser

1 Kommentar zu „Kaltes Wasser! Mietminderung?”

Susanne Experte!

Eine Mietminderung kann geltend gemacht werden, wenn kein warmes Wasser zu Verfügung steht. Fragt sich nur, ob sich der Aufwand lohnt und der Vermieter so richtig gestraft wird ?

...denn bei einer Warmmiete von 600.- und einer Minderung von 5 Prozent darf der Mieter für 1 Tag Ausfall immerhin einen (1 !!!!) Euro der Miete mindern.

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