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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Moin!

In der Wohnung, in der ich zur Miete wohne wurde vor einiger Zeit Kabelfernsehen installiert, dass ich jedoch nicht nutze. Bin ich dazu verpflichtet, trotzdem die nun in der Nebenkostenabrechnung anfallenden 65,77 € Kabelfernsehgebühren zu bezahlen? Kann doch eigentlich nicht sein, daß man für etwas zahlen muss, was man gar nicht nutzt ...?
Stichwörter: kabelfernsehgebühren

1 Kommentar zu „Kabelfernsehgebühren”

Gast Experte!

Hi,

die Kabelfernsehgebühren sind auf jedenfall Umlegbar, d.h. dein Vermieter kann die Kosten in die Abrechnung reinrechnen, ob du das Kabel benutzt oder nicht, ist so ähnlich wie mit der GEZ und ARD und ZDF - auch wenn ich es nicht sehe - muß ich GEZ bezahlen.

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