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darkaro hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine Eltern möchten so schnell wie möglich in Ihre eigene Wohnung ziehen. Sie haben die Information erhalten dass die Kündigungsfrist dafür nach neuem Mietrecht seit diesem Jahr 1 Jahr betrage. Stimmt das und gilt das überhaupt für sie wenn der Mietvertrag ja schon vorher abgeschlossen wurde?

Ich finde im Internet leider überhaupt nichts zu diesem neuen Mietrecht.


Liebe Grüße,
darkaro

1 Kommentar zu „Kündigungsfrist bei Eigenbedarf nach neuem Mietrecht?”

smile30625 Experte! 21.08.2009 10:11

Hallo,
es gibt kein neues Mietrecht seit 2009. War wohl ein Gerücht. Die Kündigungsfristen für den Vermieter ergeben sich aus § 573c BGB:

§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

Viele Grüße
smile


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