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danihateinefrage hat diese Frage gestellt
Wir wohnen als Mieter in einem Haus und bewohnen den größten Teil des Hauses. Nun gibt es im Haus noch eine Einliegerwohnung, die wir aufgrund von Familienzuwachs dazumieten möchten. Aktuell ist diese anderweitig vermietet. Fällt es z.B. unter berechtigtes Interesse wenn der Vermieter dem anderen Mieter kündigen würde? Wir müßten sonst wahrscheinlich umziehen und das wollen weder wir noch unser Vermieter, daher die Frage: Gibt es einen zulässigen Kündigungsgrund gegenüber dem Mieter der ELW?
Danke für Tips!

1 Kommentar zu „Kündigung des Nachbars (Einliegerwohnung)”

Berthelstal Experte! 16.10.2009 15:14

Ihr Gedankengang können Sie ad acta legen. Berechtigtes Interesse liegt nur bei Eigenbedarf vor. Unter "Eigen" wird der Vermieter verstanden. Rechtlich ist da nichts zu machen.
Vielleicht überzeugen Sie den Mieter der Einliegerwohnung freiwillig auszuziehen und unterstützen Sie ihn nach Kräften.
Das wär zumindest ein Lösungsansatz.

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