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lenkelike hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe folgende Frage. Wir ziehen in 2 Wochen um, haben den Mietvertrag unterschrieben und bei der Abgabe des Vertrages wurde uns erklärt, dass der "1Monat mietfrei" wie er im Internetangebot und auch auf dem Exposé stand, nicht mehr gültig ist, sondern eine "alte Werbung" war. Nun hat der Vermieter wiederrum weitere Wohnungen in dem Objekt, die er im Internet anbietet, sowohl mit dem Zusatz "1 Monat mietfrei" als auch "1 Ikea- Gutschein zusätzlich. Nun stellt sich für mich die Frage, ob mir der Monat mietfrei rechtlich zusteht oder nicht, da diese Werbung nun eben nicht "alt" ist. Inwieweit sind Angaben auf dem Exposé bindend?

Außerdem wird eine Einbauküche eingebaut, die höchstwahrscheinlich bis zum Einzug nicht da ist. Kann man eine Mietminderung verlangen, bzw. sich auf den mietfreien Monat berufen, da ja die Angaben nicht korrekt sind, dass sich in der Wohnung eine Einbauküche befindet?

Ich wäre sehr, sehr dankbar, wenn mir jemand in irgendeiner Weise weiterhelfen könnte.

Liebe Grüße.

Lenkelike
Stichwörter: epos

0 Kommentare zu „Inwiefern ist ein Exposé bindend?”

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