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Stella1975 hat diese Frage gestellt
Hallo.
Folgendes hat sich zugetragen.....
Ich übernahm die Wohnung meiner Freundin. Sie Kündigte zum 30.11.2010. Ich bekam meinen Vertrag zum 1.12.2010. Ich zog aber schon am 17.09.2010 ein, aus Beruflichen Gründen. Sie versicherte mir das sie die Miete bis Vertragsende bezahlt, weil ich meine alte Wohnung ja auch bezahlen mußte. Sie bezahlte aber keine Miete mehr und hebte 3 Finger. Nun sprach mich der Vermieter an, er sagte mir zwar das er rein rechtlich keinen Anspruch an mir hat aber es nur fair finden würde wenn ich das bezahle weil ich ja schon früher eingezogen bin. Für mich ist die Situation natürlich auch doof weil wir auch in einem Haus wohnen, aber ich kann das nicht bezahlen. Wie schaut die Rechtslage denn aus? Kann er mich belangen?
Lieben Gruß
Stella

9 Kommentare zu „Ich soll für Mietschulden vom Vormieter aufkommen”

Bladder Experte! 06.06.2011 19:10

Ich denke schon, dass der Vermieter Sie belangen kann. Ihr Mietzahlung beginnt am 17.09.2010, mit dem Einzug/Übernahme der Wohnung.

Stella1975 06.06.2011 19:13

Ich habe die Wohnung aber offizell mit ihm und der Stände erst im Dezember übernommen. Und ihr Vertrag gin ja bis Ende November, also ihre Kündigungsfrist.

Berthelstal Experte! 06.06.2011 19:28

Wenn der Mietvertrag am 30.11. endet, hat der Vertragspartner auch bis dahin seine Verpflichtungen zu erfüllen.
Wenn Ihr Mietvertrag am 1.12. beginnt zahlen Sie auch ab diesen Datum die Miete.
Die ausstehende Mietzahlung muß sich der Vermieter schon beim Vormieter holen.
Ihr vorzeitige und geduldete Inbesitznahme ändert nichts am Schuldverhältnis.
Das zur Rechtslage, nach der Sie auch fragten.


Stella1975 06.06.2011 19:35

Danke, so sehe ich das nämlich auch. und ich habe ab dem 1.12 meinen Vertrag begonnen und auch ab da die Miete bezahlt. Nur doof das das Verhältniss dadurch nun sicher gestört sein wird, aber ich kann das wirklich nicht bezahlen.

Bladder Experte! 07.06.2011 05:38

Zieht ein Mieter vorzeitig aus der Mietwohnung aus und überlässt der Vermieter die Wohnung einem Nachmieter zeitweise unentgeltlich oder zu einem geringeren Mietzins, so ist der frühere Mieter ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Entrichtung der Miete verpflichtet.

Urteil des AG Neuruppin vom 15.01.2009
42 C 273/08
WuM 2009, 227

Berthelstal Experte! 07.06.2011 11:32

Lieber @Bladder:
Ich habe das Urteil des Ag Neuruppin gelesen.
Wundere mich, das in der Provinz zwar Urteile gesprochen werden können, ob der Nachhaltigkeit im gesamten Bundesgebiet aber erhebliche Zweifel bestehen.
Auch ein Gericht kann nur aufgrund der Gesetzeslage ein Urteil sprechen und jedem Urteil liegt immer ein konkreter Tatbestand zugrunde. Selbst in ähnlich gelagerten Fällen kann ein anderes Gericht ein gegensätzliches Urteil fällen.

Bladder Experte! 07.06.2011 15:05

@Berthelstal,

Ihr Kommentar ist überflüssig.

Warum lassen Sie nicht den Fragesteller die eigenen Schlüsse ziehen?

Berthelstal Experte! 07.06.2011 18:58

@Bladder
Überflüssig ist er nicht. Unbedarfte könnten sowas als Recht gegeben hinnehmen.
Und genau deswegen sollten Sie ihre eigenen Entschlüsse ziehen.

Stella1975 12.06.2011 21:55

Hallo Leute.... aber wozu gibt es dann noch eine Kündigungsfrist? Vor allem hat sie das Mietverhältniss ja erst zum 31.11.2010 gekündigt. Selbst wenn Sie früher ausgezogen ist und die Wohnung leer gestanden hätte, hätte sie ihre Miete weiter zahlen müssen. Irgendwie verstehe ich die Rechtslage nicht.

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