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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

ich habe mal ne frage und zwar habe ich mitte februar einen mietvertrag unterschrieben,wo das mietverhältnis am 01.03.2004 beginnt!
es mussten vor dem einzug noch einige arbeiten gemacht werden,wo die vermieterin eigene maler ect beauftragt hat!die vermieterin sagte mir zu das sie pünktlich fertig seinen und ich schon evtl. ne woche vorher rein könnte!jwetzt war ich letztes wochenende in der wohnung um zu schauen ob die maler fertig sind!
NEIN, ich rief dann die vermieterin an und habe um ein treffen in der whg gebeten!
wir trafen uns eben in der whg,wo immer noch malerzeug rumstand und die whg nicht so sein sollte wie abgemacht bzw die whg nicht in dem zustand ist,wie sie es im mietvertrag mit reingebracht hat.
Dann sagte ihr mann zu mir wissen sie was geben sie mir die schlussel und somit ist der meitvertrag aufgelöst...wir wollen sie nciht mehr als mieter!da sie zu viel zu beanstanden haben,meinte der vermieter!
Der vermieter wollte mich noch nicht mal gehen lassen bevor er die schlüssel bekommt...
Es kann doch nicht sein das im mietvertrag drin steht die whg sei "total renoviert" und das ist nicht so!
der vermieter sagte noch zu mir er würde sofort das schloß auswechseln...

Aber es ist doch noch meine Whg!

Miete wäre heute fällig gewesen, aber so!

was nun!

darf er das einfach!???

bitte um schnelle antwort danke sehr lg alexander
Stichwörter: exbzw + hilfeärger + vermieter

0 Kommentare zu „hilfe,ärger mit vermieter/ ex-bzw noch vermieter”

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