Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Happajoe hat diese Frage gestellt
hallo !
Ich hab in meiner angemieteten Wohung das Ceranfeld meines Herdes beschädigt. Laut Hersteller sind für diesen Herd keine Teile mehr lieferbar, da er Baujahr 86 und somít zu alt ist.
Folglich muss ein neuer Herd her ! Also Backofen + Kochfeld ! Meine Hausrat wird einen Teil davon übernehmen ( Kosten neuer Herd ca. 900 Euro ).
Angenommen die Versicherung würde 400 Euro zahlen, dann bleiben ja noch 500. Muss ich die 500 dann komplett selbst beisteuern ? Oder muss sich der Vermieter die 500 mit mir teilen ? ( Zu wieviel % ?? ) Der eigentlich verurachte Schaden durch mich ist ja nun weit nich so hoch, und das es dafür keiene Teile mehr gibt, dafür kann ich ja auch nix ! Und wenn ich mal ausziehe, dann hätt ich ja somit die Hälfte des Herdes bezahlt, der ja in der Wohnung bleibt - da es ja nicht " meiner " ist, sondern dem Vermieter gehört.
Wäre dankbar für hilfreiche Antworten ! ;-)

2 Kommentare zu „Herd beschädigt - wieviel Selbstbeteiligung ?”

AMAyer Experte! 22.07.2009 08:01

Völlig falsch, wenn Sie den Herd nicht vorsätzlich beschädigt haben und er im normalen Betrieb kaputt geht, dann nennt man dies Verschleiß! Und für eben diesen Verschleiß zahlen Sie eine mtl. hohe Miete. Somit geht Sie die Rap. nichts an, der VM ist zuständig.

Sollte der Herd eventuell durch Unachtsamkeit kaputt gehen, sind Sie zwar für die Rep. mit zuständig, jedoch bei Neuanschaffung nur für den Zeitwert. Und bei einem Gerät, welches Bj86 ist der Zeitwert Null. Somit ist der VM auch hier zuständig.

AM

Happajoe 22.07.2009 15:50

Der Herd ist durch Unachtsamkeit beschädigt worden ! Aber wenn das so ist wie oben geschildert, dann komm ich ja gut aus der Sache raus !
Danke !

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.