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europakunde hat diese Frage gestellt
Mein Vermieter hat mir die Heizung und die Warmwasserversorgung abgestellt. Er behauptet, ich hätte noch aus 2008 Mietschulden in Höhe von ca. 1500 € und hat mir eine fristlose Kündigung zum 15.01.2010 geschickt. Ein Gerichtstermin ist für den 15.06.2010 anberaumt (diesem Termin sehe ich gelassen entgegen, da ich keine Mietschulden habe und eigentlich noch vom Vermieter ca. 1000,- € als Rückzahlung von Nebenkosten zu bekommen habe).
Mein Vermieter setzt mich nun unter Druck und will mich rausekeln, indem er die Heizung und das Warmwasser abgestellt hat. Meine schriftlichen Abmahnungen ( unter Zeugen zugestellt ) ignoriert er einfach. Alle Briefe, die ich ihm zugestellt habe, finden sich am nächsten Tag wieder ungeöffnet in meinem Briefkasten.
Was kann ich tun ? Langsam wird es mir einfach zu kalt und ich möchte mich nicht provozieren lassen.
Kann ich die Polizei einschalten ?
Ist das Nötigung ? (schließlich will der Vermieter mich noch vor der Gerichtsverhandlung einschüchtern)
Kann ich irgendwo eine einstweilige Verfügung beantragen, um den Vermieter zu verpflichten, die Warmwasserversorgung bis zu Gerichtstermin bereit zu stellen ?
Bei dem Gerichtstermin eht es nur um die fristlose Kündigung. Muß ich nun meinerseits eine Klage gegen den Vermieter einreichen ?
Kann ich Schadenersatz fordern ? Muß ich eine Schadenersatzforderung ausdrücklich in einer Abmahnung ankündigen und konkretisieren ?
Ich fühle mich im Moment echt hilflos und bin für jeden Tipp sehr dankbar.

2 Kommentare zu „Heizung und Warmwasser abgestellt”

edy Experte! 15.05.2010 12:43

Hallo Europakunde,
Ich würde eine Mietminderung vornehmen,

siehe hier:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_heizung.htm
Schreiben an den VM kann man über
den Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

lg
edy

Balkonexperte Experte! 16.05.2010 14:48

Das ist ohne Frage illegal, was Ihr Vermieter da betreibt. Aber ich denke, dass Ihr Anwalt weiß, wie man sich dagegen wehren kann. Einschließlich der einstweiligen Verfügung, die am Amtsgericht beantragt wird.

Da dieser "Mangel" absichtlich herbei geführt wurde, ist keine Abmahnung erforderlich und es gilt ab dem Tag der Abschaltung das Recht auf Mietminderung/Schadensersatz zu laufen.

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