Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
TaylorO9 hat diese Frage gestellt
Ich wohne schon seit 2 jahren in dieser Wohnung,fuehle mich aber nicht mehr sicher hier.Vor 2 tagen stand ich mit meinem 4 Monate altem sohn in der Kueche,dabei wurden wir fast von dem Haengeschrank der ueber der Spuele haengt erschlagen.Mein ganzes Geschirr (Teller,Tassen.Glaesser etc...) ist dabei zu bruch gegangen.Habe dann auch gesehen das der Schrank ganz billig mit paar naegeln zusammengehalten worde.Ich holte meinen vermieter ,der hatte aber nur gelacht und gemeint das ich bestimmt den Schrank ueberladen haette.das war ziemlich dreisst,und das will ich mir auch nicht gefallen lassen.
Meine Fragen : wenn ich mich wegen diesem Vorfall nicht mehr sicher fuehle (wer weiss wann die anderen Schraenke runterkommen) muss ich mich dann trotzdem an die 3 Monate Kuendigunsfrist halten ?? Und muss mein Vermieter mir mein Geschirr ersetzen ???

1 Kommentar zu „Hallo Leute,”

Berthelstal Experte! 05.01.2010 09:40

Die 3-monatige Kündigungsfrist müssen Sie schon einhalten. Diese gilt nur in außergewöhnlichen Situationen, sicher aber nicht wegen eines abgestürzten Schrankes, wobei die Ihnen vorgeworfene "Überladung" von hier aus nicht geprüft werden kann. Ihnen stehen natürlich allle rechtlichen Möglichkeiten bis zur Klage beim Bundesgerichtshof offen. Von mir bekommen Sie nur eine Meinung mitgeteilt und kein Voraburteil, welche Sie ignorieren können.
Übrigens ist mir Ihr seltsames Schriftdeutsch auch auf die Füße gefallen; aber ich trage es mit Schmerzen und nachtragen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.